Kombinierter Impfschein „über eine der gesetzlichen Pflicht genügenden Pockenschutz-Erstimpfung“, ausgestellt durch einen Emmericher Arzt am 21. April 1965 und „über eine der gesetzlichen Pflicht genügenden Pockenschutz-Wiederimpfung“, ausgestellt durch die Stadt Emmerich am 2. November 1976. „Durch diese Impfung ist der gesetzlichen Pflicht (gemäß Impfgesetz vom 8. April 1874) genügt.“ (Foto: Wikipedia commons/Raimond Spekking)
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