
Ärger wegen Tiefgarage in Stuttgart Wegen des Baurechtsamts vom Mut- zum Wutbürger
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss Auflagen für die Tiefgarage erfüllen. Sie ist gewillt, doch nicht schnell genug fürs Baurechtsamt. Die Bürger fühlen sich gegängelt. 24.04.2025