Die Arbeitgebervereinigung BDA fährt juristische Geschütze gegen die massive Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro auf. Eine erfolgreiche Klage in Karlsruhe ist eher unwahrscheinlich, meint Matthias Schiermeyer.
Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses als Hüter aller Arbeitgeberinteressen, wenn der Dachverband BDA gleich zwei Gutachten gegen den Zwölf-Euro-Mindestlohn erstellen lässt. Dass beide Rechtsexperten zu dem Ergebnis kommen, das Vorhaben greife in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit ein, verstoße also womöglich gegen das Grundgesetz, überrascht da nicht – sonst hätte man sie ja gar nicht erst beauftragt.
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