Der Württembergische Tennis-Bund (WTB) ist durch den Betrugsfall beschädigt. Foto: imago sportfotodienst/imago sportfotodienst

Wann wird das Urteil rechtskräftig? Wird Berufung eingelegt? Was sind die Bewährungsauflagen für den Verurteilten, und ist ein Zivilverfahren anhängig? Es stellen sich auch nach dem Urteil noch Fragen im Betrugsskandal im Württembergischen Tennis-Bund.

Für den ehemaligen Geschäftsführer des Württembergischen Tennis-Bundes (WTB) stand es auf Messers Schneide: Muss er wegen der Veruntreuung in mehreren hundert Fällen ins Gefängnis oder kommt er mit einer Strafe auf Bewährung davon? Der Richter vor dem Amtsgericht Nürtingen entschied, wie berichtet, die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung auszusetzen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Auflage lautet: „Schadenswiedergutmachung nach besten Kräften“. Die Größenordnung dürfte sich dabei auf über eine Millionen Euro belaufen.