Der Wolf dürfe sich „nicht unkontrolliert“ ausbreiten, fordert die Fraktion der FDP und DVP im Landtag. Foto: imago/Ulmer Pressebildagentur

Laut der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ist der Artenschutz beim Wolf veraltet. Der BUND spricht von einer „geballten Ladung Unwissenheit“.

Die Fraktion von FDP und DVP im  Landtag von Baden-Württemberg fordert eine Änderung des Bundesjagdgesetzes, um den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten aufzunehmen. „Insbesondere für die Weidetierhalter, aber auch andere Bereiche, wie die Jagd oder den Tourismus, stellt der Wolf enorme Probleme dar“, heißt es im Antrag der Fraktion, der an diesem Mittwoch im Landtag diskutiert wird. Die grün-schwarze Landesregierung müsse dafür sorgen, dass sich der Wolf „nicht unkontrolliert“ ausbreite. In Baden-Württemberg gelten bisher drei Wölfe im Schwarzwald als sesshaft. Das Foto eines Wolfspaars im Südschwarzwald befeuerte zuletzt die Diskussion über eine mögliche Rudelbildung im Südwesten.

Laut der FDP/DVP-Fraktion sei der aktuelle Artenschutz beim Wolf „völlig veraltet. Der Wolf bedroht die Existenz unserer Weidetierhalter und damit die Biodiversität“, sagt der FDP-Landtagsabgeordnete Klaus Hoher. Die AfD hat schon mehrfach die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz gefordert. „Die FDP hat sich letzten Oktober meiner Forderung angeschlossen“, sagt der jagdpolitische Fraktionssprecher Udo Stein. „Wölfe gehören nicht nach Baden-Württemberg“, betont er.

BUND: „Geballte Ladung Unwissenheit über ökologische Zusammenhänge“

Kritik an dem Antrag kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Den Schutz des Wolfes beeinträchtigen zu wollen, zeugt von einer geballten Ladung Unwissenheit über die ökologischen Zusammenhänge in unserer Natur“, heißt es. Der Wolf spiele eine wichtige Rolle „im Nahrungsnetz unserer heimischen Ökosysteme“. Der Landesgeschäftsführer des BUND Baden-Württemberg, Martin Bachhofer, betont: „Den Schutz der Weidetiere über den Schutz des Wolfes zu stellen – oder andersherum – ist kontraproduktiv.“ Herdenschutzmaßnahmen könnten für eine „konfliktarme Koexistenz“ sorgen.

Die grün-schwarze Landesregierung verweist auf den strengen Schutz des Wolfes, auch bei einer Aufnahme ins Bundesjagdgesetz wäre das Raubtier nicht bejagbar. Innerhalb des rechtlichen Rahmens werde bereits jetzt „der Fang und – im Einzelfall als letztes mögliches Mittel – auch die Tötung von Wölfen ermöglicht“, heißt es. Etwa bei Wölfen, die wiederholt einen wolfssicheren Zaun überwinden – oder ein auffälliges Verhalten gegenüber Menschen zeigen.

Unterstützung erfährt die Landesregierung von der SPD, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabi Rolland sagt: „Der Mensch wird wieder lernen, mit dem Wolf umzugehen, so wie wir das ja auch mit Wildschweinen, Füchsen oder Hornissen tun.“