Verzögert er in Sachen Mieten, um ein Druckmittel bei der Datenspeicherung zu haben?: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Foto: dpa/Michael Kappeler

Die SPD wirft Bundesjustizminister Buschmann (FDP) eine Hinhalte-Taktik bei der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen vor. Es ist nicht der einzige Streitpunkt der Ampel-Koalition rund um das Thema Mieten.

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hat ein Verbot des Neuabschlusses von Indexmietverträgen gefordert. Bei dieser Art von Mietverträgen ist die Miete an die Inflationsrate gebunden und kann jährlich angepasst werden. Prompt hat Siebenkotten damit eine lebhafte politische Debatte ausgelöst.

Der Hintergrund: Im vergangenen Jahr stiegen die Verbraucherpreise im Schnitt um 7,9 Prozent. Für Mieter, die Indexmietverträge haben, kann also eine kräftige Erhöhung ins Haus stehen – je nach Mietniveau vielleicht sogar dreistellig. Um hohe Mietsprünge zu verhindern, gibt es in angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze. Höchstens um 15 Prozent dürfen die Mieten dort innerhalb einer Frist von drei Jahren erhöht werden. Aber die Indexmietverträge sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Sie fallen auch nicht unter die Mietpreisbremse.

Haus und Grund spricht von „faktenfreiem Populismus“

Die Vermieterseite ist von dem Vorstoß nicht begeistert. Der Präsident von „Haus und Grund“, Kai Warnecke, nannte die Forderung im Gespräch mit unserer Zeitung „faktenfreien Populismus“ und schlichte „Panikmache“. Er verweist darauf, dass nur etwa drei Prozent der Mietverträge in Deutschland Index-Verträge seien, was bei 18 Millionen Mietverhältnissen eine Zahl von 540 000 ergibt. Zudem sei es abwegig, dass alle Vermieter nun den Mietrahmen bis zur Grenze ausschöpfen würden. Mieterbund-Präsident Siebenkotten hält dem entgegen, dass laut einer von ihm initiierten Untersuchung in sechs Großstädten im vergangenen Jahr jeder dritte neue Mietvertrag an die Inflation gekoppelt war.

Seine Forderung ist in der Bundespolitik angekommen. „Indexmieten sind ein Problem, das wir angehen müssen“, sagte Katharina Dröge, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist das Vorhaben allerdings nicht vorgesehen. Dabei sorgen bereits die dort verabredeten Projekte derzeit für erhebliche Unstimmigkeiten innerhalb der Ampel. Die Partner hatten sich auf drei Punkte verständigt: die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen und die Ausweitung der Mietspiegel-Pflicht.

Spielt Buschmann auf Zeit?

Nun steht der Vorwurf im Raum, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) würde bei der Umsetzung der Maßnahmen ganz bewusst auf Zeit spielen. „Wir sind mit dem Arbeitstempo von Minister Buschmann nicht zufrieden, seine Vorgänger hatten eine viel höhere Schlagzahl“, sagte Johannes Fechner, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagfraktion, unserer Zeitung. Das gelte „insbesondere im Mietrecht“. Fechner zählt auf: „Die Mietpreisbremse muß verlängert werden, Städte ab 100 000 Einwohner müssen qualifizierte Mietspiegel bekommen und in angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieten in drei Jahren nicht mehr als 11 Prozent erhöht werden können.“ Und außerdem fordert er zusätzlich schnelle Beratungen, „wie wir gegen die extrem ansteigenden Indexmieten vorgehen“.

Stimmt der Vorwurf, dass das Ministerium auf Zeit spielt? Auf Anfrage unserer Zeitung sagte ein Ministeriumssprecher, dass alle drei Maßnahmen „nicht zeitkritisch“ seien. So laufe die Mietpreisbremse erst 2025 aus. Es sei auch eine falsche Erwartung, dass die verabredeten Maßnahmen „Wundermittel gegen die Folgen der Energiekrise“ seien. Dennoch aber gelte, „dass der Minister zu den Vorhaben steht“. Der Sprecher wollte nicht sagen, ob es überhaupt schon einen Gesetzentwurf gebe: „Dazu halten wir uns bedeckt. Es ist aber noch kein Entwurf zur Ressortabstimmung freigegeben.“ Die Ressortabstimmung ist das übliche Verfahren, in dem andere Ministerien Gesetzentwürfe prüfen und Einwände oder Verbesserungsvorschläge einbringen können.

FDP will Verhandlungsspielraum erweitern

Dennoch hält sich im politischen Berlin die Vermutung, Justizminister Buschmann könne das Mietenpaket zurückhalten, um eine bessere Verhandlungsposition im Streit um ein anderes kontroverses Thema – die Datenspeicherung – zu haben. Vielsagend die Bemerkung des Sprechers: „Jüngste Äußerungen zur Datenspeicherung stellen den Koalitionsvertrag in Zweifel. Das machen wir beim Mietenthema ausdrücklich nicht.“