Die Ausläufer der Brombeerhecke zeigt wachsen durch den Maschendrahtzaun auf das Grundstück des Nachbarn. Inzwischen hat die Gemeinde die Hecke gestutzt. Foto: Brunhilde Arnold

Kommunale Brombeerhecke wird zum Zankapfel: Der Wimsheimer Bürgermeister Weisbrich sieht sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit konfrontiert.

Gleich zweifach geht ein Wimsheimer gegen die Gemeinde und den Bürgermeister Mario Weisbrich vor: mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Aktueller Anlass ist eine Brombeerhecke, die das tut, wofür diese Pflanze bekannt ist – sie wächst üppig und bildet lange Ausläufer, so auch auf einem Grundstück der Gemeinde im mitten im Ort gelegenen Gebiet Rotswiesen. Die Hecke stößt an ein Grundstück von Walter Arzt, der auf den ansonsten überwiegend landwirtschaftlich genutzten Rotswiesen-Flächen Grundstücke besitzt, auf denen er teilweise einen Garten angelegt hat. Durch den Gartenzaun wuchern immer wieder lange Brombeerzweige, beklagt er.

Besonders ärgere ihn, dass diese Situation seit Jahren bestehe und seine Bitten um Abhilfe ignoriert worden seien. Walter Arzt erzählt, dass ihm der Bürgermeister schon 2022 zugesagt habe, dass das Grundstück der Gemeinde in Ordnung gebracht werde, doch passiert sei nichts. Er habe deshalb seinen Zaun immer wieder von den Trieben befreit und mit dem Rasenmäher ein Stück außerhalb des Zauns freigeschnitten. Doch dies sei inzwischen für ihn nicht mehr möglich, ohne sich selbst zu gefährden, berichtet er und deutet an, dass ihn diese Situation zur Verzweiflung bringe.

Die gesamte Heckensituation am Rande der Rotswiesen. Foto: Brunhilde Arnold

Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sieht in Paragraf 26 eine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht für landwirtschaftliche Grundstücke vor, „um einer unkontrollierten Verwahrlosung und Verwilderung der offenen Landschaft entgegen zu wirken“, wie es dort heißt. Weil die Gemeinde gegen diese Pflicht verstoße, habe er sich jetzt per Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt als Aufsichtsbehörde gewandt.

Weisbrich: „Habe keinen Einfluss genommen“

Der Beschwerdeführer spricht noch von einem anderen Vorgang, den er in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde anführe. Dieser steht im Zusammenhang mit der Neuordnung der Grundsteuer, bei der alle Grundstücke in Bodenrichtwertzonen eingeteilt wurden. Hierbei wurde sein Grundstück sowie einige andere an der Straße Steig dem höher bewerteten Gebiet Lohweg zugeordnet, was nicht nur ungerechtfertigt sei, sondern was er als diskriminierend empfinde. So lägen etwa die Gebäude an der Steig deutlich im Schatten des höher gelegenen Lohwegs und es gebe in der Steig ein Vielfaches mehr an Verkehr als im Lohweg. Arzt wirft dem Bürgermeister vor, an den Vorgängen rund um die Einteilung der Bodenrichtwertzone beteiligt gewesen zu sein. Dies weist Mario Weisbrich auf Nachfrage zurück: „Der Gutachterausschuss der Gemeinde Wimsheim hat die Bodenrichtwertzonen festgelegt. Ich habe zu keinem Zeitpunkt diesem Ausschuss angehört oder auf die Einteilung Einfluss genommen.“

Mit Blick auf die umstrittene Brombeerhecke, die Bauhof-Mitarbeiter inzwischen vor einigen Tagen um einen Meter zurückgeschnitten haben, sagt Mario Weisbrich: „Es ist richtig, dass die Pflege dieses gemeindeeigenen Grundstücks einige Zeit ins Hintertreffen geraten ist, unter anderem, weil wir dort im Flurbereinigungsverfahren waren und es nicht unser einziges Grundstück in diesem Bereich ist.“ Jetzt sei die Arbeit beim Bauhof eingetaktet und das Grundstück werde künftig regelmäßig gepflegt, verspricht er. Nun muss sich das Landratsamt in Pforzheim mit der eingegangenen Beschwerde, über die noch nicht entschieden wurde, befassen.