Streitigkeiten über Hecken und Zäune gibt’s immer wieder. Foto: Brunhilde Arnold

Ein Nachbarschaftsstreit hilft dem Gedanken zur Entbürokratisierung auf die Sprünge.

33 Bebauungspläne regeln seit 1951 bis heute, wie und was in der Heckengäu-Gemeinde Wimsheim gebaut werden darf. Neben vielem anderem wird darin auch vorgeschrieben, wie die Zäune und Hecken aussehen dürfen, die private Grundstücke von öffentlichen Gehwegen und Straßen trennen. Der Wimsheimer Bauamtsleiter Leon Grimm hat in einer ausgesprochenen Fleißarbeit die Ortssatzungen durchforstet und dabei ein Sammelsurium unterschiedlicher Festlegungen gefunden. So sind Einfriedungen zum Teil bis zu einem Meter Höhe und bei Bedarf mit 30 Zentimeter hohem Sockel zulässig, zum Teil bis 1,25 Meter und in der Ortsmitte sogar bis 1,80 Meter zulässig, was allerdings laut dem Bauamt kaum genutzt wird. Mit diesen unterschiedlichen Bestimmungen soll nun Schluss sein.

„Wir haben eine zunehmende Anzahl von Anfragen aus der Bürgerschaft, was denn nun zulässig ist“, erzählt Bürgermeister Mario Weisbrich im Gespräch mit unserer Zeitung. Zuletzt schlug ein konkreter Fall hohe Wellen, bei dem ein Grundstückseigentümer eine Abgrenzung errichtet hat, die laut dem Bürgermeister deutlich über die Vorgaben im Bebauungsplan hinausgingen. Ein Nachbar habe dies angezeigt, worauf der Eigentümer vom Landratsamt eine Abbruchverfügung erhielt. Dieser reagierte darauf, in dem er wiederum von einigen Nachbarn in der Umgebung Fotos von deren Hecken ans Landratsamt schickte mit dem Ergebnis, dass diese nun etliche gelbe, sprich amtliche Briefe erhielten zu einer Anhörung wegen einer vermuteten Ordnungswidrigkeit. Während diese Nachbarn inzwischen ihre eventuell zu hohen Hecken teilweise bereits zurückgeschnitten hätten, steht die ursprünglich beklagte, zu hohe Einfriedung immer noch, erzählt Mario Weisbrich. Eine unschöne Geschichte, die zeigt, wie schnell ein Streit über Hecken und Zäune ausufern kann.

Mit aus diesem Konflikt heraus sei die Idee für eine neue Satzung entstanden, die klare Regeln schafft und für das ganze Gemeindegebiet gelten soll. Lediglich Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gartenhausgebiete sind davon ausgenommen. So sind in den Wohngebieten entlang von Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche bepflanzte Zäune, blickoffene Holz- oder Metallzäune, die nicht höher als 1,50 Meter sind, sowie frei wachsenden Hecken zulässig.

Mit der neuen Satzung sind dann vielfach höhere Abgrenzungen zum öffentlichen Bereich zugelassen als bisher. Offen ist allerdings noch, wer die Einhaltung der künftigen Regelungen kontrolliert. „Ich gehe jetzt nicht mit dem Zollstock herum, um nachzumessen“, antwortete der Bauamtsleiter. „Aber es sollte nicht sein.“ Der Bürgermeister meinte, dass sich solche Fragen meistens in der Nachbarschaft von selbst regelten und erntete dafür verständnisvolles Lachen und Kopfnicken.