In der Weihnachtszeit veranstalten viele Betriebe Weihnachtsfeiern. Foto: dpa/Sven Hoppe

Passend zur Adventszeit laden viele Betriebe zu Weihnachtsfeiern ein. Doch oft ist nicht ganz klar, ob die Zeit der Veranstaltung als Überstunden gelten.

Stuttgart - Es ist wieder soweit - Weihnachten steht vor der Tür. In der Adventszeit veranstalten viele Unternehmen Weihnachtsfeiern für ihre Mitarbeiter. Oft finden diese nicht zu den regulären Arbeitszeiten statt, sondern in der Freizeit. Logisch, dass da die Frage aufkommt, ob man sich die Zeit, die man auf der Feier verbracht hat, als Überstunden anrechnen lassen kann.

Als Arbeitnehmer kann sich also jeder selbst entscheiden, ob man mit seinen Vorgesetzten oder seinen Kolleginnen und Kollegen auf der Weihnachtsfeier noch etwas trinkt oder lieber nach Hause geht und die Zeit dort genießt.