Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist Anfang 2026 in Kraft getreten. 18-Jährige erhalten seitdem ein Informationsschreiben der Bundeswehr. Foto: Federico Gambarini/dpa

Wer volljährig wird, muss Name und Anschrift der Truppe zur Verfügung stellen. Das Recht auf Widerspruch ist erloschen, teilt die Stadt Böblingen mit.

Zum 1. Januar ist eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Darauf weist die Stadt Böblingen in einer Mitteilung hin. Bisher konnten Bürger der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Ziel ist die Umsetzung des modernisierten Wehrdienstes, wonach die Meldebehörden nun verpflichtet sind, Daten wie Familienname, Vorname und Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden, teilt das Rathaus mit. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangen Widersprüche gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sind mit diesem Stichtag von der Meldebehörde zu löschen. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG), bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.