Das Bundesbauministerium will angesichts der hohen Inflation prüfen, wie Wohnungsmieter mit Indexmietverträgen vor übermäßiger Belastung geschützt werden können. Foto: dpa/Kira Hofmann

Die Verbraucherpreise sind in diesem Jahr erheblich gestiegen. Das trifft diejenigen, die einen Indexmietvertrag unterschrieben haben, gleich doppelt.

Bei Indexmieten können die Mieten (sprich der Mietzins) jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex für Deutschland erhöht werden, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Die Miete entwickelt sich folglich wie die Lebenshaltungskosten. Diese Regelung lässt Paragraph 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich zu.

Wie hoch ist die Inflation in Deutschland?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Inflation in Deutschland im August 2022 auf den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gestiegen. Die Verbraucherpreise lagen um 7,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im April lag die Inflationsrate bei 7,4 Prozent, im Februar waren es noch 5,1 Prozent.

Wie entwickeln sich die Mietpreise?

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, fürchtet, dass Mieterinnen und Mieter angesichts der vor allem wegen der gestiegenen Strom- und Gaspreise hohen Inflationsrate bei der Miete bald „ordentlich mehr“ zahlen müssen.

Viele Vermieter passten die Vorauszahlungen für die Nebenkosten bereits an. „Gleichzeitig müssen sie die Mehrkosten für die Energie noch mal bezahlen – über die Nebenkosten.“

Nimmt die Zahl der Indexmietverträge zu?

Ja. Nach Einschätzung des Berliner Mietervereins haben die Indexmietverträge zugenommen. Über viele Jahre seien sie „eher ein Nischenprodukt“ gewesen, erläutert Geschäftsführer Reiner Wild. Das liege daran, dass sich viele Vermieter von den Möglichkeiten einer Indexmieterhöhung weniger versprochen hatten.

Aktuell sei eine Indexmiete vor allem in Kombination mit einer hohen Ausgangsmiete für Vermieter eine prima Angelegenheit, so Wild weiter. „Aus Sicht der Mieter nicht.“

Der Deutsche Mieterbund bestätigt diese Entwicklung. „Wir haben Rückmeldungen aus Mietervereinen wie aus Hamburg, dass bis zur Hälfte aller Mietverträge, die im Moment abgeschlossen werden, Index- oder Staffelmietverträge sind“, erläutert Siebenkotten.

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin geht von einem Zuwachs aus. „Der Mietvertrag mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ist aber immer noch der am weitesten verbreitete“, erklärt Geschäftsführer Gerold Happ.

Was sind die Vorteile von Indexmieten?

Bei einem Indexmietvertrag ist jede Vereinbarung, welche die Miete an eine andere Preisentwicklung als die Inflationsrate koppelt, unwirksam. Nur der offizielle Verbraucherpreisindex darf Maßstab sein.

Folglich kann es zwischen Vermieter und Mieter keinen Streit um Mieterhöhungen geben. Die sonst zulässigen und oft heftig umstrittenen Mieterhöhungen sind bei Indexmietverträgen ausgeschlossen.

Mit der Indexmiete seien Vermieter auf der sicheren Seite, stellt Happ fest. „Real bekomme ich das, was ich vereinbart habe.“

Was sind die Nachteile?

Indexmietverträge können Mieter angesichts der aktuellen Inflationsentwicklung teuer zu stehen kommen. „In den vergangenen Jahren sind die Lebenshaltungskosten kaum gestiegen“, erläutert Mieterbund-Präsident Siebenkotten. „Das hat sich dramatisch geändert.“ Entsprechend müssten sich Mieter auf deutliche Erhöhungen einstellen.

Was will die Bundesregierung?

Bundesbauministerin Klara Geywitz will angesichts der hohen Inflationsrate prüfen, wie Mieter mit Indexmietverträgen vor übermäßiger Belastung geschützt werden können. „In unseren Überlegungen zu Maßnahmen und Instrumenten, die den Mietanstieg dämpfen beziehungsweise verhindern, werden wir prüfen, wie Index- und auch Staffelmieten ihrem eigentlichen Zweck gerecht werden können, ohne Mieter unfair zu belasten“, sagt die SPD-Politikerin.

Was fordert der Deutsche Mieterbund?

Der Deutsche Mieterbund forderte eine Deckelung der Mietpreiserhöhungen bei Indexmietverträgen. Nach Aussage von Siebenkotten stellt sich die Frage, ob nicht auch bei Indexmietverträgen eine Kappungsgrenze notwendig ist. „Unserer Ansicht nach wäre das ein sinnvolles Mittel.“

In üblichen Mietverträgen darf die Miete derzeit höchstens um 20 Prozent in drei Jahren steigen, in Städten mit Wohnungsmangel um 15 Prozent.

„Es bräuchte auch bei der Indexmiete eine Kappungsgrenze analog zur Kappungsgrenze bei der Mietpreisbremse“, so Siebekotten weiter. „Wobei die derzeitige Grenze von 15 Prozent Mieterhöhungen in drei Jahren und auch die von der Ampel-Koalition in Aussicht gestellte Senkung auf 11 Prozent noch viel zu hoch ist.“

Was ist die Position von Haus und Grund?

Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnt dies ab. Indexmieten seien sowohl für Mieter als auch Vermieter ein „faires Instrument“, das wenig streitanfällig sei, erklärt Verbandspräsident Kai H. Warnecke.