Mit dem Mietspiegel lässt sich prüfen, ob die Miete eine ortsübliche Höhe hat. Foto: dpa/Weigel

Waldenbuch und Steinenbronn haben gemeinsam einen qualifizierten Mietspiegel ausgearbeitet, der die ortsübliche Vergleichsmiete darlegen soll. Er gilt ab 1. November.

Vor genau einem Jahr, im Oktober 2021, hatten die Gemeinderäte von Waldenbuch und Steinenbronn beschlossen, in interkommunaler Zusammenarbeit einen qualifizierten Mietspiegel aufzusetzen. Ziel war es, eine Übersicht über das Mietpreisgefüge der Kommunen zu erhalten und den Wohnungsmarkt transparenter zu gestalten – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. „Dafür haben wir die Mietverhältnisse der letzten sechs Jahre betrachtet, die vereinbart oder geändert worden sind“, erklärte Oliver Trinkaus in dieser Woche in der Gemeinderatssitzung in Steinenbronn. Er und sein Team vom EMA-Institut für Empirische Marktanalysen mit Sitz in Sinzig haben den Mietspiegel erstellt. Später am selben Abend erläuterte er das Vorgehen auch noch den Waldenbucher Gemeinderäten.

Ortsübliche Vergleichsmieten widergespiegelt

In Waldenbuch und Steinenbronn seien circa 42 Prozent der insgesamt etwa 6800 Wohnungen vermietet. Für die Erhebung der Daten haben Trinkaus und sein Team einige Bürger zwischen Ende Mai und Ende Juni 2022 zu ihren Wohnverhältnissen befragt, den Fragebogen dazu hat der Arbeitskreis Mietspiegel, bestehend aus den Verwaltungen Steinenbronn und Waldenbuch, Mitgliedern der Gutachterausschüsse, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen, entwickelt. 453 Datensätze konnten erhoben werden. Das Ergebnis: Die Durchschnittsmiete in Steinenbronn liegt bei 9,37 Euro netto pro Quadratmeter, in Waldenbuch sind es 9,17 Euro.

Der qualifizierte Mietspiegel, dessen Erstellung vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gefördert wurde, spiegelt die ortsüblichen Vergleichsmieten wider. Berücksichtigt werden unter anderem Wohnungsgröße, Baujahr und Ausstattung. Er gilt nur für Mietwohnungen und -Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt für Wohnraum zwischen 25 und 140 Quadratmeter. Der Mietspiegel biete Rechtssicherheit, aber: „Vermieter haben einen gewissen Spielraum“, sagte der Projektleiter Oliver Trinkaus. Sie dürften, je nach Modernisierung der Wohnung zum Beispiel, um bis zu 17 Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen.

Der Mietspiegel gilt zunächst für zwei Jahre

Die Gemeinderäte in Steinenbronn erkannten den vom Arbeitskreis ausgearbeiteten Mietspiegel ohne Diskussion und einstimmig an. Auch in Waldenbuch kam es zu keinen großen Diskussionen. Nachdem der Mietspiegel von allen Fraktionen einstimmig angenommen wurde sagte der Bürgermeister Michael Lutz: „Damit hat der Mietspiegel ab 1. November Gültigkeit und ist ein nächster Schritt, um bezahlbaren Wohnraum präsent zu machen.“ Der qualifizierte Mietspiegel gilt zunächst für zwei Jahre. Dann kann er fortgeschrieben werden.

Online Der Mietspiegel soll in den nächsten Tagen unter www.waldenbuch.de/mietspiegel und www.steinenbronn.de/mietspiegel abrufbar sein. Dort sollen auch Onlinerechner zur Verfügung stehen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten.