Während der Nutzzeit dürfen Weide nicht betreten werden. Das gilt auch für Hunde. Foto: dpa-tmn/Bernd Weissbrod

Das flüchtende Tier beschädigt den Zaun und wird vermutlich gebissen.

Schreck für einen Landwirt und seine Tiere im Bereich Tiefenbach in Leonberg zwischen der A 8 und der B 295: Wie die Polizei jetzt mitteilte, hat am Sonntag gegen 13.45 Uhr ein kleinerer Hund auf einer Rinderweide eines der Kälber über die eingezäunte Weide gehetzt. Während seiner Flucht beschädigte das in Panik geratene Kalb den Zaun. Möglicherweise hat der Hund das Jungtier auch ins Bein gebissen.

Der Besitzer der Rinder stellte die Hundehalterin zur Rede und rief eine Streife des Polizeireviers Leonberg herbei. Die Beteiligten tauschten die Daten zur Schadensabwicklung aus.

Solch ein Zwischenfall kann weitreichende Folgen haben: Die Polizei weist darauf hin, dass das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs während der sogenannten Nutzzeit nur auf den Wegen gestattet ist. Die Nutzzeit meint in diesem Fall die Zeit der Beweidung. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann eine Anzeige nach sich ziehen.