Geflügelhalter in Böblingen und Sindelfingen dürfen ihr Federvieh wieder ins Freie lassen. Foto: Eibner/Feichter

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe bei Graugänsen und Stockenten in Böblingen und Sindelfingen gibt das Landratsamt Entwarnung. Die Stallpflicht in Böblingen und Sindelfingen wird beendet.

Nachdem es bei Wildvögeln im Stadtgebiet Böblingen und Sindelfingen 14 bestätigte Ausbrüche der Geflügelpest (zwölf Graugänse, zwei Stockenten) gab, war durch das Landratsamt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verhängt worden.

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Diese wurde nun aufgehoben, da seit dem 28. März keine neuen Fälle festgestellt wurden, teilt das Landratsamt mit. Federvieh darf damit wieder im Freien gehalten werden. Das Veterinäramt appelliert trotzdem weiterhin an alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen, penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

Geflügelhaltung soll angemeldet werden

Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt des Landratsamtes zu registrieren, sofern nicht bereits geschehen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Formulare gibt es auf der Homepage des Veterinäramtes (www.lrabb.de/Veterinaerdienst), sie können aber auch telefonisch angefordert werden unter 0 70 31 / 6 63 14 68 oder per E-Mail an veterinaer-lebensmittel@lrabb.de . red