Der Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag der Züchterin abgelehnt (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Eine Hundezüchterin will sich gegen das Kreisveterinäramt wehren, das im vergangenen Jahr ihre 67 vernachlässigten Hunde beschlagnahmt hatte. Jetzt hat sie vor Gericht eine Niederlage kassiert.

Biberach - Von einem Hundezuchtbetrieb im Kreis Biberach vernachlässigte und von den Behörden beschlagnahmte Hunde dürfen nun einen neuen Besitzer bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg habe die Ansprüche der Tierhalterin mit einer unanfechtbaren Entscheidung in einem Eilverfahren abgelehnt, teilte das Landratsamt Biberach am Mittwoch mit.

Hauptverfahren soll Kostenfrage für medizinische Versorgung klären

Das Kreisveterinäramt hatte die 67 Hunde im August 2020 beschlagnahmt, da sie in dem Betrieb den Angaben zufolge erheblich vernachlässigt wurden. Gegen die Tierhalterin wurde ein Hundehalte- und Betreuungsverbot erlassen. Weil sie sich dagegen wehrte, landete der Fall bis vor dem VGH. Dieser entschied nun, dass die Hunde an neue Besitzer vermittelt werden dürfen. Das Hauptverfahren steht noch aus. Dort soll geklärt werden, wer für die angefallenen Kosten für Unterbringung und medizinische Versorgung der Hunde aufkommen muss.

Die Tiere sind seit 2020 in verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und können nun ein neues Zuhause finden. Interessierte können sich an das Kreisveterinäramt wenden.