Wer über Airbnb vermietet, muss die Einnahmen daraus versteuern. Foto: imago images/ZUMA Wire/Thiago Prudencio via www.imago-images.de

Lange Zeit haben sich Vermieter bei Airbnb keine Sorgen machen müssen, dass ihnen das Finanzamt Ärger macht. Nun sind die Daten aus Irland da und Kontrollen drohen.

Stuttgart - Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Post oder Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) habe die Daten von Vermietern ausgewertet und etwa 300 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vor Ort verschickt, wie das Finanzministerium in Stuttgart mitteilte. Diese überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014. Die Steuerverwaltung erwarte aber weitere Daten.

Über die Jahre habe Airbnb am deutschen Markt deutlich an Bedeutung hinzugewonnen und sich von der Vermittlung der Couch im Wohnzimmer zu einem erfolgreichen Vermietungsportal für Kurzzeitvermietungen jeglicher Art weiterentwickelt. „Deshalb wird uns der Prüfbereich sicher noch lange beschäftigen.“ Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

Umfangreiche Datensätze werden analysiert

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die elf Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können. Bislang seien insgesamt 20 641 Kontrollmitteilungen versandt und ein steuerliches Mehrergebnis von über 69 Millionen Euro erzielt worden.

Das weite Feld des Internets sei ein großes Betätigungsfeld. „Viele Leute vermieten in Portalen unter Pseudonym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheblichen Steuerausfällen kommen, insbesondere wenn das gewerblich geschieht.“ Im Inland kann die SES die Daten direkt von den Betreibern über unbekannte Steuerfälle anfordern. Im Ausland könne über das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage gestellt werden.

Die Fachleute sind auch für die Panama-Papers zuständig. Diese Auswertung erweise sich als sehr komplex. So wurden Verträge und andere Informationen über die Briefkasten-Gesellschaften zur Verfügung gestellt, bei denen das genaue steuerlich relevante Geschäftsmodell und die involvierten Personen im Einzelfall noch ermittelt und überprüft werden müssen. Es wurden aber bereits 820 Kontrollmitteilungen versendet.