Mit der Hand an der Beitragsschaube könnte die Politik auf Sender Einfluss nehmen. Aber Karlsruhe untersagt das. Foto: epd/Jens Schulze

Hier darf man mal stolz auf unsere Demokratie sein: Das Verfassungsgericht schützt die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender, kommentiert Thomas Klingenmaier.

Stuttgart - Zu den klügsten philosophischen Erkenntnissen der Schule des pragmatischen Denkens gehört der einprägsame Leitsatz: Ohne Moos nix los. Den kann man problemlos auch auf das nun vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts entschiedene Ringen um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags anwenden. Schließlich stellen die vor Gericht siegreichen öffentlich-rechtlichen Sender beständig diesen Zusammenhang her: Eine schmalere Finanzierung bewirke unausweichlich eine drastische Verschlechterung des Angebots.