Der Streit über die geplante Klärschlammverbrennung der EnBW in Walheim (Kreis Ludwigsburg) verschärft sich. Der Energiekonzern EnBW will mit Vorarbeiten für das Projekt beginnen. Die Bürgerinitiative protestiert, sie befürchtet, dass die EnBW Fakten schaffen will.
Der Energiekonzern EnBW hat noch keine Genehmigung, rechnet damit aber im Herbst. Jetzt sickert durch: Der Stromriese will mit dem Bau seiner Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim vorzeitig beginnen. Ein Antrag liegt dem Regierungspräsidium Stuttgart vor. Dabei handelt es sich zwar nur um vorbereitende Arbeiten auf dem EnBW-Gelände. Die Gegner reagieren auf das Vorhaben jedoch allergisch. Der Konzern lasse seine Muskeln spielen, urteilt etwa die Initiative „Bürger im Neckartal“ und kündigt Widerstand an.
Die Anlage würde mitten in einer reizvollen Landschaft entstehen
Die geplante Verbrennungsanlage wäre eine der größten in Deutschland. Mitten in den landschaftlich reizvollen Steillagen des mittleren Neckars würden jährlich rund 180 000 Tonnen Klärschlamm aus bis 100 Kilometer entfernten Orten mit täglich etwa 150 Lkw-Fahrten entsorgt. Aus Sicht der EnBW geht im Genehmigungsverfahren alles seinen geregelten Gang. Das Unternehmen aus Karlsruhe sieht sich im Einklang mit Landesplänen, Phosphor von 2029 an aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Das ist dann bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Die Anlage in Walheim soll aber schon 2027 in Betrieb gehen. Hintergrund ist das Aus des EnBW-Kohlekraftwerks in Heilbronn.
Die EnBW rechnet mit einem Vorlauf von mehreren Monaten vor den eigentlichen Bauarbeiten, die 2025 beginnen sollten. Der frühere Beginn bringe Vorteile für die Erschließung. „Wir sehen dafür die rechtlichen Voraussetzungen gegeben“, sagt der Konzernsprecher Christopher Engelmann. Es handele sich zudem um Eingriffe, die wieder rückgängig gemacht werden könnten, sollten Richter das Projekt stoppen. Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart bestätigt diese Einschätzung in einer Stellungnahme.
Störende Eidechsen dürften schon umgesetzt werden
Die Eingriffe in das Walheimer EnBW-Gelände wären deutlich erkennbar. So würden Kohlereste abgetragen, Leitungen für Baustrom gelegt und ein Bauzaun errichtet, teilt das RP mit. Außerdem dürfe die EnBW Flächen schottern, Container aufstellen und Bäume einzäunen. Offenbar sind für die vorzeitigen Arbeiten zwei Abschnitte geplant. Im ersten würde auch die Kanalisation mit Verbindungsleitungen zum Bestandskraftwerk entstehen. Der Konzern dürfte schon Mauereidechsen umsetzen.
Im zweiten Bauabschnitt würde der Anlieferbereich für den Klärschlamm entstehen. Auch ein Verbindungsgang von der Verbrennungsanlage zum Brüdentank und eine Grube bei der Rauchgasreinigung seien geplant, sowie die Pfahlgründung der Gebäude.
Die Kommune verweigert ihr Ja zur Baugenehmigung
Die Eile der EnBW steht im Gegensatz zum Widerstandswillen der Kommunen vor Ort. Besonders die Standortgemeinde Walheim hatte kürzlich bei der Anhörung in Ludwigsburg Kante gezeigt. Zu ihrem Nein gehört, das baurechtliche Einvernehmen zu verweigern. Das klappt aber nur, wenn der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim – im Falle einer sehr wahrscheinlichen Klage der EnBW – das Gebiet als Außenbereich einstuft. Anders denkt darüber der Karlsruher Konzern. Es handele sich um einen Innenbereich: wegen des dort stehenden Kraftwerks und einer „industrietypischen Prägung“. Die Verbrennungsanlage füge sich „nach Art und Maß ihrer Nutzung in die nähere Umgebung ein“.
So lange eine Entscheidung über diese Frage nicht gefallen sei, sollte die EnBW auf dem Gelände keine Fakten schaffen, findet Rudi Ringwald, einer der Sprecher der Initiative „Bürger im Neckartal“. Man müsse grundsätzlich das Urteil des VGH abwarten – das gelte auch für einen vorzeitigen Baubeginn.
Vorzeitiger Baubeginn nur bei vollständigen Antragsunterlagen?
Bei der Anhörung in Ludwigsburg seien erhebliche Mängel in den Antragsunterlagen festgestellt worden, so Ringwald. „Vorgezogene Baumaßnahmen könnten zum Beispiel die nachzuarbeitenden Ergebnisse der erforderlichen Bodenproben negativ beeinflussen.“ Erst wenn eine öffentliche Auslegung der vollständigen Antragsunterlagen erfolge, dürfe der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn wieder neu gestellt werden. Wann das RP über den vorzeitigen Baubeginn entscheidet, ist offen.