Jennifer W. ist unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen Beihilfe zum versuchten Mord verurteilt worden. Foto: dpa/Peter Kneffel

Ein versklavtes Mädchen wird im Irak von einem IS-Mann unter sengender Sonne im Freien angebunden und stirbt. Nun ist das Urteil gegen die Ex-Frau des Mannes gefallen.

München - In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil, blickte erst hilfesuchend zu ihrem Anwalt und dann nach oben an die Decke des Gerichtssaals A 101. Als der Vorsitzende Richter Joachim Baier die Entscheidung des Gerichts begründete, schaute sie auf ihre Hände hinunter.

Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates (IS) im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Das Kind sei „wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt“ gewesen, sagte Richter Baier.

Ex-Mann steht in Frankfurt vor Gericht

Die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“. Sie habe aber „nichts unternommen“, um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das „möglich und zumutbar“ gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Jennifer W. war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Ihr Ex-Mann steht wegen der mutmaßlichen Tat in Frankfurt vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS.

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste, um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG. Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des gestorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte Richter Baier in der Urteilsbegründung aus. Die Frau sei täglich geschlagen worden. Jennifer W. habe ihren Mann oft dazu angestachelt. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die „Vernichtung der jesidischen Religion“ und die „Versklavung des jesidischen Volkes“ unterstützt.