Die schwer misshandelte Frau musste mehrfach ärztlich versorgt werden. Foto: imago images//Martin Dziadek

Das Landgericht Heilbronn verurteilt einen 43-jährigen Mann, der in Steinheim lebt, zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis. er hatte seine Freundin, die mit ihm aus der Ukraine geflohen war, mehrfach schwer misshandelt.

Manche Probleme löst auch eine Flucht nicht. Dies musste der Vorsitzende Richter Martin Liebisch bei der Begründung seines Urteils am Landgericht Heilbronn feststellen, mit dem er einen 43-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte. Der Mann war im vergangenen März mit seiner Partnerin vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Aber nur zwei Monate später im Mai und Juni verprügelte er seine Freundin unter massiven Alkoholeinfluss mehrmals schwer. „Die Probleme der Alkoholabhängigkeit und in der Folge eines nicht zu kontrollierenden Aggressionspotenzials haben Sie offenbar mit nach Deutschland gebracht“, sagte Liebisch.

Nasenbeinbruch und ein Bluterguss

Das Paar war nach seiner Flucht im April vergangenen Jahres in einer Unterkunft in der Lammgasse in Steinheim untergebracht worden. Ende Mai eskalierten die Streitigkeiten, die die Unterkunft zuvor schon verbal erschüttert hatten, erstmals in Handgreiflichkeiten. Nach dem Genuss von Bier und Wodka und mit einem Blutalkoholgehalt von rund zwei Promille schlug der Angeklagte der Frau nach Ansicht des Gerichts mehrfach auf Körper und Gesicht, sodass diese einen Nasenbeinbruch und ein Hämatom am Auge erlitt. „Der Angeklagte war eifersüchtig, ohne einen Grund zu haben. Aber es sind zwei sture Charaktere aufeinandergetroffen“, meinte der Vorsitzende Richter.

Kopf donnert gegen Glasscheibe des Wartehäuschens

Nachdem die Gemeinde Steinheim ein Annäherungs- und Betretungsverbot für den Mann erlassen hatte, trafen sich beide Anfang Juni in dessen Unterkunft in Bietigheim-Bissingen. Auch dort kam es zu Eifersuchtsszenen, die gegen Mitternacht am Bahnhof gipfelten: Der 43-Jährige schlug seine Partnerin wiederum mehrfach gegen Kopf und Oberkörper, wobei ihr Kopf immer wieder gegen eine Glastrennscheibe am Bahnhof schnellte. Die Frau erlitt eine Schwellung am Auge und eine aufgeplatzte Oberlippe.

Frau lädt Angeklagten zu sich ein

Trotz des Betretungsverbots lud die Frau den Angeklagten zwei Tage später wieder zu sich in die Flüchtlingsunterkunft ein und bat ihn, Alkohol mitzubringen. Erneut führten Beleidigungen zur Eifersucht, die in einer Gewaltorgie mündete: Bei dem Streit ging eine Wodkaflasche zu Bruch, die der Angeklagte der Frau auf den Kopf gehauen hatte. Die Frau stürzte auf die Bettkante und in die Scherben und zog sich Schnittwunden und weitere Verletzungen zu.

Nicht als erwiesen sah das Gericht an, dass der 43-Jährige den Kopf der Frau auf die Toilettenschüssel geschlagen hatte. „Spuren wie Blutantragungen wurden dort nicht gefunden“, meinte Liebisch. Der Angeklagte hatte das stets bestritten, die Frau hatte widersprüchliche Angaben dazu gemacht. Daher sah das Gericht auch den Tatbestand des versuchten Totschlags als nicht erfüllt an.

Gericht bleibt unter Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft gefordert hatte, ging aber über die Maximalforderung der Verteidigung von vier Jahren hinaus. Positiv rechnete das Gericht dem Mann zudem sein Teilgeständnis und seine Reue und Entschuldigung an.

Das Landgericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, auch wenn die Erfolgsaussichten wegen der mangelnden Sprachkenntnisse zweifelhaft seien. „Ob die Therapie Erfolg hat, liegt an Ihnen“, gab Liebisch dem Angeklagten mit auf den Weg.