Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit dem Schriftzug. Foto: dpa/Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hält an der Ausgangssperre fest. Offiziell bewertet das Gericht die Maßnahme nicht auf seine Verfassungsmäßigkeit hin. Aber es lässt Sympathien erkennen, meint Redakteur Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Mit Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen der Regierung hat sich das Bundesverfassungsgericht bisher sehr zurück gehalten. Sie waren an einer Hand abzuzählen. Das liegt in erster Linie daran, dass die rechtliche Struktur den Verwaltungsgerichten den Vortritt gelassen hat. Mit der jüngst verabschiedeten Bundesnotbremse hat sich das geändert. Karlsruhe ist jetzt im Spiel – und hat die erste Duftmarke gesetzt. Die von vielen als Untergang des Abendlandes missbilligte Ausgangssperre greife zwar tief in die Lebensverhältnisse ein, so das Gericht – hat aber Bestand.