Im Zentrum für Psychiatrie in Winnenden ist der Senior kein Unbekannter Foto: dpa/Armin Weigel

Das Landgericht Stuttgart hat die Unterbringung eines Mannes in der Psychiatrie angeordnet, der ein Feuer in seiner Wohnung in Althütte gelegt und eine Frau verletzt hat. Der Senior war bereits zehnmal in einer psychiatrischen Anstalt.

Nicht überraschend hat die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die längerfristige Unterbringung eines 78-jährigen Mannes aus Althütte in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Anklagebehörde hatte ein sogenanntes Sicherungsverfahren angestrengt, da sie den 78-Jährigen als Gefahr für die Allgemeinheit ansieht. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Von den Vorwürfen des schweren Raubes, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten schweren Brandstiftung wurde der Mann freigesprochen. Das Gericht hielt ihn wegen einer chronischen paranoiden Schizophrenie für nicht schuldfähig. Bereits seit Ende Juli dieses Jahres ist der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die Frau folgt dem Senior ins Gebüsch

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 78-Jährige Ende Oktober vergangenen Jahres eine junge Frau auf einer Parkbank in der Nähe des Rathausplatzes in Althütte angesprochen und gefragt hatte, ob das ihr Hund sei. Obwohl die Frau keinen Hund sah, folgte sie dem 78-Jährigen in ein Gebüsch, wo ihr der Mann einen Stein gegen die Stirn schlug. Die Frau ging daraufhin zu Boden und ließ ihre Handtasche fallen, aus der der Senior 20 Euro entnahm und damit floh. Die junge Frau trug ein Hämatom und Schmerzen an der Stirn davon. Diesen Vorwurf hatte der 78-Jährige, der in dem Prozess den Eindruck eines gütigen und lustigen Opas vermittelte, vehement bestritten. Eingeräumt hatte er jedoch den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Er hatte sich über die erhöhten Nebenkosten für Strom und Wasser für seine Dachgeschosswohnung in Althütte geärgert, in der er seit vielen Jahren lebte. Daher goss er ein Desinfektionsmittel auf seiner Matratze und dem Sofa aus und steckte dieses in Brand. Danach verschloss er die Wohnung und ging zum Hausarzt, um ihm dies zu erzählen. Als den Arzt das jedoch nicht interessierte, rief er die Polizei an, die ihn zehn Minuten später an einer Bushaltestelle festnahm.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung Mitte Juni dieses Jahres waren drei der sechs Familien in dem Haus in Althütte anwesend. Ein glücklicher Umstand war, dass die Wache der Feuerwehr nur wenige Meter neben der Wohnung des Mannes liegt. Die Feuerwehrleute konnten den Brand schnell löschen. Allerdings war die Wohnung mehrere Wochen lang wegen des Rußniederschlags an Decken und Wänden nicht bewohnbar. Im Schlafzimmer war zudem Wasser in den Boden eingedrungen. Der Schaden betrug rund 20 000 Euro.

Nach den Angaben der vom Gericht bestellten Gutachterin Heidi Grohmann war der 78-Jährige in den vergangenen rund 35 Jahren mehr als zehnmal für längere Zeiträume im Zentrum für Psychiatrie in Winnenden. Der Mann wurde als uneheliches Kind geboren und hatte seinen leiblichen Vater nie kennengelernt. Er wuchs bei seinen Großeltern auf und arbeitete bis Anfang 40 als Schreiner. Dann wurde eine psychische Erkrankung bei ihm festgestellt, seitdem lebt er von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld.