Gracac: Fahrzeuge sind auf einer überschwemmten Straße zu sehen Foto: Pixsell/Xin Hua/dp/Hrvoje Jelavic

Ausnahmezustand in Kroatien: Nach heftigen Regenfällen ist es zu schweren Überschwemmungen gekommen. Betroffen sind vor allem Gebiete um die beliebte Touristenregion Zadar.

Starke Regenfälle haben wie in Italien auch in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien zu Überschwemmungen geführt. Am schlimmsten betroffen sind die Regionen um die – auch bei deutschen Urlaubern beliebte – Touristenstadt Zadar und die Hauptstadt Zagreb.

Die Pegelstände sind nach Medienangaben inzwischen zwar wieder gesunken. Die kroatischen Behörden rechnen aber in den nächsten Tagen mit einer erneuten Zuspitzung der Hochwasserlage, wenn die Regenfälle anhalten sollten.

Welche Regionen Kroatiens und Bosniens von den Überschwemmungen besonders betroffen sind, sehen Sie auf unserer Karte:

Region Zagreb

Sisak, In der kroatischen Kleinstadt Sisak, 60 Kilometer südlich von Zagreb, trat der Fluss Save über die Ufer und überschwemmte die Ställe eines Vereins für therapeutisches Reiten. Mit Hochwasser kämpften in den letzten Tagen auch die kroatischen Ortschaften Karlovac, Petrinja, Hrvatska Kostajnica, Gracac und Obrovac. Opfer gab es keine.

Nordwesten Bosniens

Schwierig ist die Lage auch im Nordwesten Bosniens. Die Flüsse Una und Glina richteten Überschwemmungen in den Städten Bihac, Velika Kladusa und Bosanska Krupa an.

Nordserbien

In Novi Sad, der Hauptstadt der nordserbischen Provinz Vojvodina, standen einige Innenstadt-Boulevards unter Wasser. Es kam zu einem Verkehrschaos und mehreren Unfällen.

Grenzgebiet Kroatien/Bosnien-Herzegowina

In der Kleinstadt Hrvatska Kostajnica an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina hatten die Behörden den Notstand ausgerufen. Nach tagelangen Regenfällen war die Una, ein Nebenfluss der Save, über die Ufer getreten. Zivilschutz und Freiwillige errichteten Dämme aus Sandsäcken.

Dalmatien

Von den Überschwemmungen betroffen ist auch weiterhin die Region um die Kleinstadt Obrovac im ländlichen Hinterland Dalmatiens. Dort war bereits am Montag die Altstadt überschwemmt worden, nachdem der Fluss Zrmanja über die Ufer getreten war. Im nahe gelegenen Ort Gracac mussten Einwohnerinnen und Einwohner in die oberen Etagen ihrer Häuser flüchten.

Duga Resa

Im Gebiet Duga Resa rund 60 Kilometer südwestlich von Zagreb trat der Fluss Mrežnica über die Ufer. Nach Angaben der Nachrichten-Website „Vijesti“ stehen in den Orten Karlovac, Donji Mrzlo Polje, Zvečaj und Belavići viele Straßen, Häuser, Höfe und Felder unter Wasser.

Info: Reisen nach Kroatien

Kostenlose Stornierung
Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände, Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden. „Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gegenüber dem Onlineportal „Reisereporter“.

Urlaub in Italien und Kroatien
Für den gebuchten Urlaub in Italien und Kroatien bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen. Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizite bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornogründe.

Pauschal- und Individualreisen
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren. Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.