Weite Teile Italiens und Kroatiens stehen nach tagelangen heftigen Regenfällen unter Wasser. Können gebuchte Reisen kostenlos storniert werden? Wir klären wichtige Fragen zum Reiserecht.
Die dramatischen Überschwemmungen in der Emilia Romagna haben in dem Gebiet an der Adriaküste – wie auch in anderen Regionen Italiens – schwere Schäden angerichtet. Dem Präsidenten der Region Emilia-Romagna zufolge, Stefano Bonaccini, gleicht das Ausmaß der Verwüstung dem eines Erdbebens.
Die Schäden durch das Unwetter beliefen sich auf einige Milliarden Euro, sagte er im italienischen Fernsehen. Von der Regierung forderte er schnelle Hilfe.
Kann man gebuchte Reisen nach Italien und Kroatien stornieren?
Wenn Naturkatastrophen (Unwetter, Überschwemmungen, Waldbrände, Erdbeben) den Urlaubsort treffen, dann handelt es sich laut Reiserecht um „außergewöhnliche Umstände“. In diesen Fällen kann ein Urlaub oftmals kostenlos storniert werden.
„Die Voraussetzung ist, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände tatsächlich konkret beeinträchtigt ist“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gegenüber den Onlineportal „Reisereporter“.
Was sind „außergewöhnliche Umstände“?
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, das „außergewöhnliche Umstände – früher höhere Gewalt“ dann vorliegen würden, wenn „ein von außen einwirkendes Ereignis die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Darunter fallen zum Beispiel Naturkatastrophen und Kriege oder Seuchen, Epidemien und Pandemien“.
Streiks etwa von Mitarbeitern des Reiseveranstalters zählten nicht dazu, da es sich dabei um betriebsinterne Vorgänge handeln würde. Streiks bei Dritten wie dem Flughafenpersonal (etwa Piloten), für die der Veranstalter nicht einzustehen hat, könnten hingegen außergewöhnliche Umstände begründen.
Was bedeutet das für den Urlaub in Italien und Kroatien?
Für den gebuchten Urlaub in Italien und Kroatien bedeutet das: Reisen können unter der Voraussetzung kostenlos storniert werden, wenn sie in ein konkret vom Unwetter betroffenes Gebiet führen.
Die Sorge vor möglichen Schäden in bisher nicht betroffene Regionen genügt nicht für eine Stornierung. Explizit bedeutet das: Angst oder Unsicherheitsgefühle sind keine Stornierungsgründe.
Welche Unterschiede gibt bei Pauschal-und Individualreisen?
Nach Angaben des ADAC sind Pauschalreisende bei Naturkatastrophen im Vorteil: Aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“, welche beispielsweise die Anfahrt zu einer Reise oder deren Durchführung erheblich beeinträchtigen, lässt sich der Urlaub kostenlos stornieren.
Individualreisende können hingegen ihr Hotel nicht stornieren, nur weil der Strand in der Region nicht nutzbar ist bzw. Straßen oder Bahnstrecken überflutet sind. Eine Umbuchungs- oder Kulanzmöglichkeit ergebe sich laut ADAC erst dann, wenn etwa das Hotel aufgrund des Hochwassers nicht nutzbar sei oder der im Zusammenhang mit dem Hotel beworbenen Pool- oder Strandzugang nicht gewährleistet werden könne.