Bernd Osterloh (links), Ex-Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats von VW, steht als Zeuge bei einem Prozess um die Betriebsratsvergütung neben dem früheren VW-Konzernpersonalvorstand Karlheinz Blessing (Mitte) und Anwalt Manfred Parigger. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft hochrangigen Volkswagen-Managern vor, den früheren Betriebsratschef zu üppig besoldet zu haben. Die Einstufung leitender Arbeitnehmervertreter beim Gehalt ist allerdings schwierig – das Gesetz zeigt Lücken.

Braunschweig - Vor dem Landgericht Braunschweig hat der frühere VW-Betriebsratschef und heutige Personalvorstand der Lkw-Tochter Traton, Bernd Osterloh, sein hohes Einkommen als Arbeitnehmervertreter verteidigt. Der Untreue-Prozess wirft ein Schlaglicht auf die nicht mehr zeitgemäße Gesetzeslage, die eine hohe Vergütung leitender Betriebsräte begrenzt. Ein Überblick.