Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) steht unter Druck. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Ein Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag soll unter anderem die Vorwürfe gegen Innenminister Thomas Strobl untersuchen. Doch jetzt gibt es Streit um die richtige Benennung des Ausschusses.

Grüne und CDU zeigen sich offen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unter anderem zur Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) - allerdings wollen sie den von der Opposition vorgeschlagenen Titel „Machtmissbrauch“ nicht mittragen. Dieser ist aus Sicht der Fraktionen verfassungswidrig, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch erfuhr. Sie wollen in einem Änderungsantrag einen anderen Titel vorschlagen, der die Beförderungspraxis in der Polizei in den Mittelpunkt stellt. Außerdem soll Ende September 2023 als Endfrist für den Ausschuss festgelegt werden. Dann wollen Grüne und CDU dem Vernehmen nach der Einsetzung zustimmen.

Die Fraktionen von SPD und FDP hatten in ihren Sitzungen am Dienstag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestimmt, das Landtagspräsidium nahm die Einsetzung noch am Abend auf die Tagesordnung. Wenn der Landtag über die Einsetzung abstimmt, reichen zwei Fraktionen zur Einsetzung. Der Ausschuss soll nicht nur das Verhalten Strobls, sondern auch die Beförderungspraxis und sexuelle Belästigung bei der Polizei unter die Lupe nehmen.

Vorwurf der Mauschelei

Vize-Regierungschef Strobl steht massiv unter Druck, weil er ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an.

Strobl sah darin ein „vergiftetes Angebot“. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens für „maximale Transparenz“ sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und gegen Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung hierzu.