Messer als Tatwerkzeuge gibt es in jeder Altersklasse. Foto: dpa/Ingo Wagner

Nach der Tat in Sinsheim stellt sich erneut die Frage, wie das deutsche Strafrecht mit Tätern im Kindesalter umgeht. Das Alter von 14 Jahren ist dabei eine wichtige Grenze – in anderen Ländern ist das anders.

Stuttgart - Ein 14-Jähriger wird verdächtigt, in Sinsheim ein anderes Kind getötet zu haben. Er soll schon früher auffällig gewesen sein. Kinder, die vor ihrem 14. Geburtstag etwas Verbotenes getan haben, können dafür aber nicht mit Mitteln des Strafrechts belangt werden. Maßnahmen kann es trotzdem geben – je älter die Delinquenten werden, desto mehr. Ein Überblick.