Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine ehemalige Hebamme während einer mehrtägigen Hausgeburt im Landkreis Diepholz vielfach gegen medizinische Standards verstoßen hat (Symbolfoto). Foto: imago images/Karina Hessland/KH via www.imago-images.de

Ein Gericht hat eine Hebamme zu einer Haftstrafe verurteilt. Vor acht Jahren hatte die 61-Jährige die Geburt eines Mädchens begleitet, das tot zur Welt kam.

Acht Jahre nach einer Totgeburt muss die betreuende Hebamme ins Gefängnis. Das Landgericht Verden verurteilte die 61-Jährige am Dienstag wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie eine Sprecherin sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Hebamme während einer mehrtägigen Hausgeburt in Siedenburg (Landkreis Diepholz) im Jahr 2015 vielfach gegen medizinische Standards verstieß.

Weil der Prozess erst acht Jahre später begann, erließ das Gericht der Frau sechs Monate. Sie müsse somit nur dreieinhalb Jahre Haft verbüßen, sagte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verlangt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht verwies darauf, dass die Hebamme die Hausgeburt wegen diverser Risikofaktoren bei der Schwangeren gar nicht hätte annehmen dürfen.

Geburt dauert 96 Stunden

Nach Auffassung des Gerichts erkannte die damalige Hebamme, dass es der Schwangeren und dem Kind während der geplanten Hausgeburt zunehmend schlechter ging. Sie habe aber keine ärztlichen Maßnahmen veranlasst, obwohl ihr bewusst gewesen sei, dass das ungeborene Kind sterben könne.

Spätestens als es zum Geburtsstillstand kam, hätte die Frau die werdende Mutter ins Krankenhaus verlegen müssen. Das Kind kam schließlich 96 Stunden nach der ersten Wehe tot zur Welt. Das Mädchen starb laut Gericht an Sauerstoffmangel, weil es eitriges Fruchtwasser eingeatmet hatte.

Zum Zeitpunkt der Tat war die Hebammen-Zulassung der 61-Jährigen bereits widerrufen, aber noch nicht entzogen worden, weil sie dagegen geklagt hatte. 2017 wurde der Widerruf rechtskräftig. Die Frau hat seither keine Zulassung als Hebamme mehr.