Es gibt geschätzt circa 26 Millionen Haustiere in Spanien. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Pleul

Spanien will Haustiere besser vor Vernachlässigung und Quälerei durch seine Halter schützen. Das neue Gesetz sieht unter anderem härtere Strafen bei Tierquälerei vor.

Haustiere sollen von nun an in Spanien als „fühlende Wesen“ besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid stimmte am Donnerstag für das „Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren“ und für Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. Die Neuerungen sollen den Schätzungen zufolge rund 26 Millionen Haustieren in Spanien, vor allem Hunde und Katzen, zugutekommen.

Beispielsweise dürfen Hunde in Zukunft nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Zudem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Spaniens Herrchen und Frauchen werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge abzuschließen.

Die drohenden Geldstrafen sind hoch: Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit bis zu 200.000 Euro oder sogar Gefängnis geahndet werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses unwiederbringlich entzogen und in ein Tierheim gegeben.

Bei Hunden gibt es Ausnahmen im Gesetz

Das Töten von Haustieren ist nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder im Rahmen von Euthanasie erlaubt und dann auch nur durch einen Tierarzt. Jagdhunde, die bisweilen besonders grausam behandelt werden und ursprünglich denselben Schutz genießen sollten, wurden nach Protesten von Jägerverbänden allerdings ausgenommen. Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde. Auch das Verbot, Tiere für Kampfveranstaltungen wie etwa Hahnenkämpfe einzusetzen, hat eine Ausnahme - es gilt nicht für Stierkämpfe. Auf Nutztiere in der Landwirtschaft finden andere Regeln Anwendung.

Die Initiative für das neue Gesetz der linken Koalitionsregierung hatte für hitzige Diskussionen gesorgt. So strich das Oberhaus in der Abstimmung vergangene Woche die geplante Pflicht für Hundehalter, einen Kurs für artgerechten Umgang mit ihrem Liebling zu belegen. Dem stimmte auch das Unterhaus zu. Die Hunde selbst aber werden einem Test unterzogen, ob sie eine Gefahr für ihre Umgebung und die Öffentlichkeit darstellen könnten. Entfallen ist auch das Verbot, dass Obdachlose keine Hunde halten dürfen. Obwohl sie manchmal für das Betteln um Almosen missbraucht würden, seien sie für die besonders ungeschützten Obdachlosen ein zu wichtiger Begleiter.