Das Taxigewerbe reagiert auf die steigenden Kosten. Foto: Gottfried Stoppel

Im Rems-Murr-Kreis gelten ab sofort höhere Taxigebühren. Andere Stadt- und Landkreise haben die Anpassungen bereits vollzogen – es gibt auch Nachzügler.

Wer dieser Tage in ein Taxi steigt, muss für eine Fahrt tiefer in die Tasche greifen als gewohnt – egal, wohin die Reise geht. „Im Durchschnitt steigen die Taxipreise in Stuttgart und der Region um einen Wert zwischen 15 und 20 Prozent“, sagt Nuri Altun, der Vorsitzende des Taxiverbands Baden-Württemberg.

Wie stark die Gebühren angehoben werden, das regeln die jeweiligen Stadt- und Landkreise individuell. In der Regel stellen die Taxiverbände oder -unternehmen zuvor entsprechende Anträge an die Stadt- und Kreisverwaltungen, die entsprechenden politischen Gremien dort haben dann das letzte Wort. Stuttgart und Esslingen haben ihre Tarife bereits im Oktober angehoben, der Rems-Murr-Kreis macht das jetzt im Dezember. Böblingen will im Januar nachziehen. „Die Erhöhungen der Tarife in Stuttgart und der Region sind unvermeidlich“, sagt Nuri Altun und führt unter anderem die Coronakrise ins Feld. Die Folgen fürs Taxigewerbe seien immer noch spürbar und der Rückgang beim Fahrgastaufkommen erheblich: „Wir haben im Vergleich zu 2019 rund 40 Prozent weniger Fahrten zu verzeichnen, weil es noch immer wenige Großveranstaltungen gibt und viele Leute im Homeoffice arbeiten“, sagt Altun. „Dank der Hilfen von Bund und Land sind wir zwar einigermaßen gut über die Coronakrise gekommen, doch die Hilfen endeten diesen Juli.“

Landesverband nennt Preiserhöhung unvermeidlich

Doch die Krisen gingen ja weiter: Drastisch erhöht hätten sich durch den Krieg in der Ukraine die Spritpreise sowie die Kosten für Fahrzeuge und Teile. Hinzu komme für die Taxiunternehmer noch die Belastung durch die Erhöhung der Mindestlöhne auf zwölf Euro pro Stunde. Auch die Konkurrenz durch Fahrdienste wie Uber oder Free Now mache den Taxiunternehmen zu schaffen, erklärt Altun: „Dahinter stehen große Konzerne mit ihren Fahrzeug- und Mietwagenflotten, die das Taxigewerbe aus dem Weg schaffen wollen.“ Er hofft hier auf die Hilfe der Politik: Für Fahrten bei der Konkurrenz müsse ein Mindestentgelt fällig werden, wie das bereits bei Taxis der Fall sei.

Doch wie setzt sich der Preis für eine Taxifahrt eigentlich zusammen? Er bemisst sich nach der Strecke und dem damit verbundenen Zeitaufwand und setzt sich aus Grundgebühr, Kosten pro gefahrenem Kilometer und verkehrsbedingter Wartezeit zusammen. An Ampeln oder im Stau etwa schaltet das Taxameter von der Strecken- auf die Zeitabrechnung um. Zuschläge für die Anfahrt, Fahrten in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen können hinzukommen. Ebenso können die Tiermitnahme oder die Fahrzeuggröße eine Rolle spielen – das hängt alles vom jeweiligen Tarifgebiet ab.

Wie sehen die neuen Tarife aus?

Im Rems-Murr-Kreis zum Beispiel beträgt die neue Grundgebühr für jede Fahrt mit Taxis bis vier Personen tagsüber 4,50 Euro (statt bisher 3,60 Euro). Bei Nachtfahrten von 23 bis 6 Uhr liegt sie sogar bei 7 Euro – da hat sich das Fahrzeug noch keinen Meter bewegt. Geht die Reise los, zahlt man für jeden gefahrenen Kilometer 2,70 Euro (bisher 2,30 Euro). In Stuttgart dagegen werden die Kosten beim Kilometerpreis gestaffelt. Dort zahlt man für die ersten gefahrenen vier Kilometer jeweils 3 Euro, für jeden weiteren nur noch 2,50 Euro. Auch die Kosten für Stand-/Wartezeiten erhöhen sich. Im Rems-Murr-Kreis liegen sie ab sofort bei 35 Euro (statt 32 Euro) in der Stunde. In Göppingen sind es stolze 45 Euro, in Stuttgart 38 Euro.

Wer die Tarife genau miteinander vergleichen möchte, der muss freilich alle Faktoren der Tarifstruktur einbeziehen. Im Zweifel hilft ein Blick in die jeweiligen Tarifverordnungen, die man im Internet findet und die jeder Taxifahrer im Auto mitführen muss.

Einheitliche Tarife in der Region „nicht möglich“

Zwar fänden regelmäßig Gespräche zwischen den Genehmigungsbehörden statt, in denen man sich über die Anträge austauscht, erklärt Frank Wittmer, Sprecher des Landratsamts in Ludwigsburg. „Einheitliche Tarife sind jedoch aufgrund der unterschiedlichen Strukturen nicht möglich.“ Und längst nicht immer folgten die Behörden dem Forderungskatalog der Taxiverbände: Im Rems-Murr-Kreis etwa blieb die Behörde beim Wartezeittarif und dem gewünschten Grundtarif für Großraumtaxis unterhalb der Forderung der Taxiunternehmen. Auch eine zusätzliche Gebühr für die Beförderung von Rollstuhlfahrern wurde abgelehnt, wie eine Sprecherin des Landratsamts Rems-Murr mitteilt. Dafür sei man den Taxifahrern beim Kilometergeld entgegengekommen.

Neu ist dort auch die Unterscheidung zwischen Fahrzeugen mit bis zu vier Fahrgastplätzen und Großraumfahrzeugen. Dies sind Taxis ab fünf Fahrgastplätzen sowie Taxis, die umgebaut oder für besondere Beförderungen ausgestattet sind. Für diese Jumbovarianten zahlt man tagsüber 6,50 Euro Grundpreis (9 Euro nachts) und je gefahrenen Kilometer 3,20 Euro.

Es gibt eine Faustregel für den Festpreis

Was die Preise angeht, gilt: „Innerhalb ihres jeweiligen Tarifgebiets müssen sich die Taxiunternehmen an den jeweils für ihren Stadt- und Landkreis geltenden Tarif halten und dürfen diesen weder unter- noch überschreiten“, erklärt Nuri Altun. Das gelte für alle Fahrten, die im jeweiligen Tarifgebiet beginnen und enden. Illegal ist hierbei grundsätzlich, vor der Fahrt mit dem Fahrer einen Festpreis zu vereinbaren. „Führt jedoch eine Fahrt außerhalb des Tarifgebiets, dann hat der Fahrgast das Recht, einen Festpreis zu vereinbaren.“ Hier empfiehlt Altun als Faustregel, sich am Kilometerpreis zu orientieren und ihn mit der Länge der Fahrtstrecke zu multiplizieren. Allerdings gilt für Taxifahrten außerhalb des Tarifgebiets ab einer Strecke von 51 Kilometern nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, sondern der von 19 Prozent. „Das müssen Sie bei Ihrer Preisverhandlung berücksichtigen.“

Altun selbst chauffiert seine Fahrgäste bereits seit 1986 durch Stuttgart und die Region. Wie viele Kilometer er dabei zurückgelegt hat, kann er nur schätzen. „Ein paar Millionen werden es gewesen sein“, sagt der 60-Jährige. Dann muss er das Telefongespräch am Taxistand schnell beenden: „Ich habe meinen nächsten Fahrgast.“

Unterwegs mit dem Taxi

Fahrpreise
Der Preis für eine Taxifahrt bemisst sich nach Strecke und Zeitaufwand. Er setzt sich aus Grundgebühr, Kosten pro gefahrenem Kilometer und verkehrsbedingter Wartezeit zusammen. Fahrpreise über längere Strecken sind frei verhandelbar, innerhalb des sogenannten Pflichtbereichs ist er festgelegt.

Pflichtfahrgebiet
Das Pflichtfahrgebiet ist der örtliche Geltungsbereich der regionalen Taxitarifordnung. In der Regel umfasst er mindestens eine Großstadt oder einen Landkreis. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets müssen die dort konzessionierten Taxiunternehmen Gesamtfahrpreise mithilfe eines Taxameters (Tarifpflicht) berechnen. Gleichzeitig müssen sie Fahrgäste auf deren Wunsch befördern (Betriebspflicht). Innerhalb des Pflichtfahrgebiets darf die Beförderung nur dann verweigert werden, wenn die potenziellen Fahrgäste eine Gefahr für die Sicherheit des Taxibetriebs oder für andere Fahrgäste darstellen.