Wenn Polizisten zu einem vermeintlichen Schwerverbrechen gerufen werden, gehen sie oft vom Schlimmsten aus (Symbolbild). Foto: IMAGO/onw-images

Über eine Notruf-App wird der Polizei ein schweres Verbrechen in Weissach gemeldet. Auch Spezialkräfte werden daraufhin in Gang gesetzt. Vor Ort trifft die Polizei auf überraschte Bewohner.

Eine bewusst abgesetzte Falschmeldung hat am späten Sonntagabend einen größeren Einsatz der Polizei in Unterweissach ausgelöst. Gegen 21.45 Uhr wurde der Polizei Aalen über eine Notruf-App mitgeteilt, dass in einem Wohnhaus in Unterweissach zwei Personen mit einem Messer und einer Schusswaffe verletzt worden seien, wobei die angeschossene Person leblos, mit einer stark blutenden Wunde, in der Wohnung liegen würde. Derartige Apps wurden eingerichtet, um auch Taubstummen oder Menschen in einer gefährlichen Lage, etwa aus einem Versteck heraus, Notrufe zu ermöglichen.

Sowohl die Polizei als auch der Rettungsdienst rückten daraufhin mit einem großen Aufgebot an. „In einem solchen Fall wird alles in Bewegung gesetzt, was wir haben. Auch Spezialeinsatzkräfte waren alarmiert“, erklärt der Polizeisprecher Rudolf Biehlmaier. Einem sogenannten Interventionsteam der Polizei sei es dann gelungen, zunächst telefonisch Kontakt zu dem Bewohnern der betroffenen Wohnung herzustellen. „Im Regelfall gehen diese Kollegen auch in ein Objekt hinein“, so Biehlmaier. Dabei stellte sich jedoch heraus, dass keinerlei Anlass für einen Einsatz bestanden hatte.

Dem Verursacher droht eine Strafe – und die Einsatzkosten

In den USA ist das sogenannte „Swatting“ verbreitet, bei dem Anrufer den arglosen Opfern Spezialeinsatzkräfte ins Haus schicken, indem sie ein Verbrechen vortäuschen. „Offenbar ist dieses Phänomen nun auch bei uns angekommen“, so der Sprecher. „Bei so etwas hört für uns der Spaß aber auf.“ Die ausrückenden, schwer bewaffneten Polizisten gingen schließlich davon aus, es mit einem echten, bewaffneten Täter zu tun zu haben.

Die Polizei hat nun Ermittlungen wegen des Missbrauchs von Notrufeinrichtungen eingeleitet. Sollte sich die Identität des Anzeigenerstellers klären lassen, droht ihm nicht nur eine Strafe, sondern er müsste auch die Einsatzkosten tragen.