Gasverbraucher werden bald spürbar entlastet. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse auf den Weg gebracht. Wir erklären, wie sie sich berechnen, und warum Sparen sich lohnt.

Seit Dienstag ist das Konzept bekannt, nach dem die Ampelkoalition die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse im kommenden Jahr umsetzen will. Bis Mitte Dezember soll das entsprechende Gesetz über die Bühne sein. Entlastungen soll es dann von Januar an geben – auch wenn diese erst von März an beim Verbraucher ankommen. Doch was bewirken die Preisbremsen für die Verbraucher konkret? Wir haben ein paar Beispielrechnungen dazu angestellt.

Was haben wir berechnet?

Wir haben den Entwurf von Bundeskanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium durchgerechnet und auch kalkuliert, welche Auswirkungen es hat, wenn ein Verbraucher mehr Strom oder mehr Gas nutzt als im Vorjahr, und was passiert, wenn ein Haushalt besonders sparsam ist. Denn die Preisbremsen sind so gestaltet, dass es sich lohnt, Gas und Strom zu sparen. Gelten sollen diese Regelungen für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden beziehungsweise einem jährlichen Stromverbrauch bis zu 30 000 Kilowattstunden.

Wie wird gerechnet?

Basis für beide Preisbremsen ist der Vorjahresverbrauch jedes Kunden. Einen Hinweis zur Menge findet man auf der letzten Jahresrechnung. Es gelten Bruttopreise (also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) unter Einberechnung der jährlichen Grundgebühr. Wir haben beim Gas einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden unterstellt und für Strom 3000 Kilowattstunden. Beim Beispiel Gas rechnen wir folgendermaßen: 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis berechnet – bei Gas liegt der gedeckelte Preis dann bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. 8000 Kilowattstunden kosten dann 960 Euro.

Für die noch fehlenden 2000 Kilowattstunden wird der reguläre Vertragspreis jedes Verbrauchers berechnet. Wir haben den Durchschnittspreis herangezogen, den das Tarifportal Check 24 für November veröffentlicht hat. Für eine individuelle Prognose muss man stattdessen den Preis einsetzen, der im eigenen Vertrag festgelegt ist. In unserem Beispiel liegt der Preis bei 16 Cent pro Kilowattstunde. Multipliziert mit 2000 Kilowattstunden ergibt das 320 Euro. In Summe sind es also durch die Preisbremse 1280 Euro im Jahr 2023. Ohne Preisbremse wären es 1600 Euro.

Was passiert, wenn man mehr verbraucht?

Ein Haushalt, der mehr Gas verbraucht als im vorherigen Abrechnungsjahr, muss für den Mehrverbrauch den vertraglich festgesetzten Preis bezahlen. Im Beispiel sind 2000 Kilowattstunden mehr unterstellt. Die kosten noch einmal 320 Euro. Die Jahresrechnung läge damit bei 1600 Euro. Das sind 320 Euro weniger, als es ohne Preisbremse wären, aber erheblich mehr als im Vorjahr. Die Jahressumme, die mit den vor einem Jahr geltenden Durchschnittspreisen angefallen wäre, ist in unseren Grafiken als hellere Säule dargestellt. Allerdings hatten die Preise für Gas und Strom bereits im November 2021 deutlich zugelegt. Damals stand bereits ein massives russisches Truppenaufgebot an der ukrainischen Grenze. Bei vielen Kunden lag der Preis in ihrem Vertrag damals wahrscheinlich sogar noch deutlich niedriger als die unterstellten 7,8 Cent beim Gas und 33,3 Cent beim Strom.

Was passiert, wenn man spart?

Heizt ein Haushalt 2023 besonders sparsam und bleibt deutlich unter dem Vorjahresverbrauch, wird dies belohnt. Denn für die eingesparte Menge gibt es eine Rückzahlung ausschließlich auf Basis des höheren Kilowattstundenpreises. In unserem Beispiel verbraucht der Haushalt nur 75 Prozent des Vorjahres. Bei der Jahresendabrechnung bekommt er entsprechend eine Rückzahlung für 2500 Kilowattstunden à 16 Cent. Unterm Strich muss er 880 Euro bezahlen. Ohne Preisbremse wären es 1200 Euro. Je nach Sparvolumen und Vorjahrespreis können die Kosten sogar unter die des Vorjahres fallen.

Und wie ist es beim Strom?

Die Grundregeln sind die gleichen: Auch beim Strom gilt der subventionierte Satz für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Preisdeckel soll hier bei 40 Cent festgesetzt werden. Wir haben wieder mit dem Check-24-Durchschnittspreis gerechnet, der im November bei 42,7 Cent liegt. Der zusätzliche Sparanreiz, dass ein reduzierter Verbrauch mit einer Rückzahlung zu den Bedingungen des gültigen Vertrags belohnt wird, gilt beim Strom allerdings nicht.

Wie soll das Ganze umgesetzt werden?

Wir haben unsere Beispielrechnungen auf Basis von Jahressummen vorgenommen. In der Praxis aber werden sich die Preisdeckel auf die monatlichen Abschläge auswirken und so von März an die Haushalte entlasten. Die für Januar und Februar zu viel gezahlten Abschlagszahlungen soll es im März zusätzlich zurückgeben. Die Abschläge berechnen sich als Zwölftel des Vorjahresverbrauches. Basis dafür ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Haushalte, die sparen, werden also am Ende des Verbrauchsjahres eine Rückzahlung erhalten. Haushalte, die mehr verbrauchen, müssen mit einer Nachzahlungsforderung rechnen. Die Regelung soll bis 30. April 2024 gelten. Im Dezember 2022 übernimmt der Staat zusätzlich die monatliche Abschlagszahlung für Erdgas. Aber Obacht: Es ist nur die reguläre Abschlagszahlung. Wer die Heizung ordentlich hoch dreht und mehr verbraucht als im Durchschnitt, muss dafür bei der Nachzahlung am Ende des Verbrauchsjahrs ganz alleine gerade stehen.