Die Bebauungspläne für zwei Neubaugebiete sorgten im Altdorfer Gemeinderat für Diskussionen. Neuerungen im EU-Recht lösen Druck bei der Verwaltung aus – bis Jahresende muss ein Bebauungsplan her.
Eile ist geboren im Fall der Altdorfer Neubaugebiete „Nördlich der Erlachaue“ und „Rappenäcker Ost“. Der Grund: Der Gemeinderat des Ortes beschloss für diese Gebiete im Dezember 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren, mit Berufung auf Paragraf 13b des Baugesetzbuches, der, mit Blick auf einen hohen Bedarf an Wohnraum, eine vorherige Umweltprüfung umgeht. Seither ruhte das Verfahren – bis das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Juli urteilte, Paragraf 13b sei mit dem Recht in der Europäischen Union nicht vereinbar und also nicht mehr anwendbar – „da er die Überplanung von Außenbereichsflächen auf Grundlage einer unzulässigen Typisierung ohne Umweltprüfung zulässt“.
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