Der neue Bußgeldkatalog tritt am 9. November in Kraft. Foto: picture alliance/dpa/Ole Spata

Beschlossen ist er schon eine Weile – doch vom 9. November an wird es ernst: Es gelten neue Bußgelder. Überhöhte Geschwindigkeit wird teuer – und Falschparken kann sogar Punkte geben.

Nur noch wenige Tage sind es bis zum Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs: Vom 9. November an gelten die erst nach langem Ringen verabschiedeten neuen Regeln, die unter anderem mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr bringen sollen. Wer bei Vergehen ertappt wird, muss deutlich höhere Bußgelder zahlen. 

Teureres Falschparken

Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer als bislang zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig - bislang sind es 15 Euro. 

Wer sein Auto unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz stellt, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen. Ebenso hoch ist das Bußgeld beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharingfahrzeuge reserviert sind. Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.

Kann Falschparken zu Punkten führen?

Ja, bei schwereren Verstößen werden auch Punkte in Flensburg eingetragen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Auch im Fall einer Sachbeschädigung droht ein Punkt. Wer sein Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Geh- oder Radweg parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag.

Rettungsgassen

Wenn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet wird, gibt es künftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und außerdem einen Monat Fahrverbot. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben hatte, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten.

Tempoverstöße

In der ursprünglichen Fassung zur Änderung des Bußgeldkatalogs, deren Vollzug wegen eines Formfehlers im vergangenen Jahr aber ausgesetzt wurde, waren ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 31 km/h außerorts noch Fahrverbote vorgesehen. Diese gibt es nun nicht - stattdessen werden die Bußgelder erhöht. 

Innerorts gilt künftig für Pkw, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro statt wie bislang 80 Euro fällig werden; bei 16 bis 20 km/h sind es 70 statt 35 Euro, bei 11 bis 15 km/h 50 statt 25 Euro und bei bis zu 10 km/h 30 Euro statt wie bislang 15.

Außerorts werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 70 auf 100 Euro erhöht. Bei 16 bis 20 km/h zu viel auf dem Tacho sind es 60 statt 30 Euro; wer mit bis zu 15 km/h beziehungsweise bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von 40 beziehungsweise 20 Euro rechnen, bislang sind es 20 und 10 Euro.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft tritt sie nun am 9. November.