Stößt mit seinem Vorschlag einer konzertierten Aktion von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf eher verhaltene Begeisterung: Kanzler Olaf Scholz. Foto: dpa/Peter Kneffel

Mit seinem Vorschlag einer konzertierten Aktion hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine Debatte ausgelöst. Am 4. Juli soll der Vorschlag einer Einmalzahlung der Unternehmen besprochen werden. Worum geht es? Ein Überblick.

Am 4. Juli trifft sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu einer „konzertierten Aktion“. Bei dem Treffen soll es darum gehen, wie die Folgen der aktuell hohen Inflation gemildert werden können. Und der Kanzler hat da auch schon eine Idee. Ein Überblick.

Was will Scholz?

Laut der „Bild am Sonntag“ will der Kanzler, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten eine Einmalzahlung gewähren, um die steigenden Preise wenigstes ein bisschen ausgleichen zu können. Der Staat würde auf Steuereinnahmen verzichten, der Bonus wäre steuerfrei. Das soll auch helfen, eine Lohn-Preis-Spirale und damit eine weitere Inflationssteigerung zu verhindern. Die Gewerkschaften sollen sich im Gegenzug dazu verpflichten, bei anstehenden Tarifverhandlungen zurückhaltend zu sein mit ihren Lohnforderungen. Der Vorteil der Einmalzahlung wäre, dass sie schnell umsetzbar wäre. Der Nachteil: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeiten nicht tarifgebunden, der Deal funktioniert für die Gruppe also nicht. Auch für Rentner bräuchte man eine eigene Lösung.

Wie sind die Reaktionen?

Der Vorschlag hat bisher eher verhaltene Begeisterung ausgelöst. Der Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte den Funke-Zeitungen, alle Hinweise aus der Politik - wie jetzt zu Einmalzahlungen - könnten Tarifverhandlungen eher erschweren als erleichtern. Kai Burmeister, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg (DGB) sagte unserer Zeitung, „die Preise für Energie und andere lebenswichtige Güter werden perspektivisch weiter steigen“. Deshalb seien weitere Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger dringend geboten. Darüber müsse selbstverständlich im Kanzleramt gesprochen werden. Die Gespräche dürften aber kein Ersatz für Tarifverhandlungen sein.

„Die Tarifautonomie darf nicht beschnitten werden. In vielen Branchen stehen aktuell Tarifrunden an. Die Beschäftigten haben die berechtigte Erwartung, dass sie an der oftmals guten Auftragslage der Betriebe beteiligt werden“, so Burmeister. „Es ist Zeit für spürbare prozentuale Erhöhungen.“ Kritik kam auch von der Gewerkschaft der Polizei und der CDU: Die Bundesregierung schlage immer nur einzelne Maßnahmen vor, es fehle ein Konzept zur Bewältigung der Krise, sagte Hermann Gröhe, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion.

Gab es so eine konzertierte Aktion schon einmal?

Ja. Mitte der 1960er Jahre schlitterte das Wirtschaftswunderland Deutschland in einer veritable Wirtschaftskrise. Auch damals war die Inflation hoch und die Arbeitslosigkeit stieg: Es war die Zeit des Zechensterbens. 1967 schuf Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) mit dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz die Basis dafür, die Wirtschaft zu steuern mit dem Ziel eines möglichst gleichmäßigen Wirtschaftswachstums. Das sollte stabile Preise sorgen und die Arbeitslosigkeit senken. Arbeitgeber und Gewerkschaften zogen mit, und anfangs funktionierte es auch. Allerdings hatten die Gewerkschaften in den ersten Jahren erheblichen Ärger mit ihren Mitgliedern wegen der Lohnzugeständnisse, die sie gemacht hatten. Und schon bald nutzten die Arbeitgeber die konzertierte Aktion, um die Gewerkschaften in ihrem Spielraum zu beschneiden. Die gaben daraufhin die Lohnzurückhaltung auf. 1977 war es vorbei mit. Olaf Scholz ist allerdings nicht der erste Politiker, dem das Instrument in Krisenzeiten wieder einfällt. 2008 hatte der damalige Bundespräsident Horst Köhler zu einer konzertierten Aktion aufgerufen.