Auch der Schutz vor privaten Risiken lässt sich in der Steuererklärung geltend machen. Foto: picture alliance / dpa/Oliver Berg

Wer Versicherungen in der Einkommensteuererklärung angibt, beteiligt den Staat indirekt an den Vorsorgebeiträgen. Doch gibt es dabei wichtige Dinge zu beachten.

Die Absicherung der Lebensrisiken kann teuer werden, wenn man umfassend vorsorgt. Doch viele Steuerzahler machen sich kaum bewusst, dass sich der Staat indirekt an ihren Versicherungszahlungen beteiligt. Dazu müssen die entsprechenden Beträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bis zu gewissen Grenzen gibt es damit Geld vom Fiskus zurück.

Davon betroffen sind Policen, die der persönlichen Gesundheitsvorsorge oder aufgrund beruflicher Erfordernisse der Einkommensabsicherung dienen. Dazu zählen die Arbeitslosenversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Risikolebensversicherung und die Unfallversicherung.

Die Beiträge lassen sich entweder als Werbungskosten oder als beschränkte Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wenn private Versicherungen in direkter Verbindung zur beruflichen Tätigkeit stehen, kann die Police bei den Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) oder bei den Betriebskosten der Selbstständigen (Anlage EÜR, also Einnahmen-Überschuss-Rechnung) angegeben werden. Bei Selbstständigen reduziert sich dadurch der steuerpflichtige Teil des Gewinns. Konkret gemeint sind etwa die Berufshaftpflichtversicherung, die (berufliche) Unfallversicherung, der Arbeitsrechtsschutz oder die Teile der Rechtsschutzversicherung, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen – eventuell auch Versicherungen für die berufliche Ausrüstung, wie eine Kameraversicherung beim Fotografen.

1200 Euro werden automatisch als Werbungskosten anerkannt

Im Gegensatz zu den beschränkten Sonderausgaben sind Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar, wobei das Finanzamt automatisch und ganz ohne Nachweise für 2022 schon einen Betrag von 1200 Euro sowie ab dem Steuerjahr 2023 in Höhe von 1230 Euro im Jahr als Werbungskosten berücksichtigt.

Sonderausgaben wiederum sind der privaten Lebensführung zuzurechnen. Als Versicherungen gegen private Gefahren und damit hier absetzbar sind etwa die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die private Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, (Kfz-) Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherung, Reisekrankenversicherung oder auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Bei Renten- und Kapitallebensversicherungen muss der Abschluss vor 2005 erfolgt sein.

Altersvorsorgeaufwendungen wie die gesetzliche Rentenversicherung oder der Rürup-Vertrag sind im größeren Umfang in der Steuererklärung absetzbar. Doch Achtung: Die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen lassen sich nur bis zu einer Höchstgrenze von 1900 Euro von ledigen Angestellten absetzen (3800 Euro für Verheiratete, wenn beide angestellt sind) beziehungsweise bis zu 2800 Euro bei Selbstständigen (5600 Euro, wenn beide selbstständig sind).

Das Maximum ist bei Berufstätigen in den allermeisten Fällen schon mit den unbegrenzt absetzbaren Basisbeiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung (auch für den Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder) ausgeschöpft. Dann müssen Belege für weitere Versicherungen nicht mehr herausgesucht werden. Basisabsicherung heißt, dass privat Versicherte nur den Beitragsanteil absetzen können, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.

Bereits bei einem Monatsbruttoeinkommen von 2000 Euro liegen die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bei rund 200 Euro monatlich, also 2400 Euro jährlich. Die Konsequenz daraus: Die Entlastung für den gewöhnlichen Steuerzahler ist damit eher gering.

Reine Sachversicherungen wirken sich nicht aus

Gar nicht absetzen lassen sich reine Sachversicherungen, die nicht der Vorsorge dienen und auch nicht nötig sind, um einen Beruf auszuüben. Dazu zählen etwa die Hausratversicherung, die Kfz-Kaskoversicherung, Gebäude-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.