Um 9 Hektar soll der Steinbruch im Marbacher Teilort Rielingshausen (Kreis Ludwigsburg) wachsen, wenn es nach dem Betreiber geht. Anwohner beklagen Staub und Lärm. Der Gemeinderat will die Erweiterung verhindern. Wie entscheidet das Landratsamt?
Wenn sich ein Gemeinderat im August trifft, hat das in der Regel einen besonderen Grund, denn in den Sommerferien pausieren normalerweise auch die kommunalen Gremien. Das hatte man in Marbach eigentlich auch vor. Weil aber die Frist für die Stellungnahme zu den Erweiterungsplänen des Steinbruchs in Rielingshausen am 18. August abläuft und anders als in Marbach geglaubt, eine Fristverlängerung nicht möglich ist, mussten sich die Stadträte nun am Donnerstagabend zu einer außerordentlichen Sitzung treffen. „Wenn wir keine Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag abgeben, gilt dieses Schweigen als Zustimmung“, erklärte Bürgermeister Jan Trost die Sachlage.
Klöpfer am Dialog über Erweiterung interessiert
Der Betreiber, die Firma Klöpfer, hatte den für die Erweiterung notwendigen Antrag im Juni beim Landratsamt Ludwigsburg gestellt. Geschäftsführer Matthias Klöpfer war nun eigens zur Sitzung des Marbacher Gemeinderats gekommen, um über die Pläne im Teilort Rielingshausen zu informieren. Klar war allerdings schon vorher, dass die Rielingshäuser und Marbacher sich gegen die geplante Erweiterung aussprechen wollen. Lärm, Staub und Erschütterungen sind den Anwohnern des Steinbruchs nämlich schon länger ein Dorn im Auge, da möchte man die Lebenszeit des Steinbruchs ungern verlängert wissen.
„Wenn wir hier das Einvernehmen erteilen, werden wir wahrscheinlich mit der Normenkontrolle kaum eine Chance haben“, so Trost. Hintergrund ist, dass die Stadt Marbach auch gegen die Fortschreibung des Regionalplans vorgehen will, sollte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Erweiterungsfläche genehmigen. Dieses Argument gab letztlich bei einem Großteil der Stadträte den Ausschlag, sich jetzt auch schon in der Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Antrag gegen die Erweiterung auszusprechen. Nun liegt es also diesbezüglich beim Landratsamt, eine Entscheidung zu treffen.