Der Bundesfinanzhof in München dürfte für die Zukunft des Solidaritätszuschlags nur eine Zwischenstation sein. Foto: dpa/Peter Kneffel

Der Bundesfinanzhof äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Es sind nicht nur Superreiche, die Interesse an der vollständigen Abschaffung des Soli haben – auch Normalsparer hegen große Hoffnungen. Warum dies?

An diesem Montag will der Bundesfinanzhof seine Entscheidung bekannt geben, ob er den Solidaritätszuschlag noch für verfassungsgemäß hält. Auf der Kippe steht die „Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer“ in ihrer seit Januar 2021 geltenden Version – auch wenn letztlich erst das Bundesverfassungsgericht über eine Beseitigung befinden kann.