Zum Jahreswechsel auf 2023 sind Böller und Raketen im Kreis Böblingen unter Einschränkungen erlaubt. Foto: oh/Pixabay

Im Kreis Böblingen besteht kein generelles Verbot beim Abfeuern von Silvesterraketen. Allerdings verbietet ein Bundesgesetz das Böllern vor Kirchen, Kliniken oder Fachwerkhäusern. In Herrenberg gelten strengere Regeln.

Zwei Jahre lang machte Corona große Menschenansammlungen so gut wie unmöglich. Das kollektive Krachenlassen zu Silvester musste entfallen oder in den privaten Rahmen verlegt werden. Doch die Coronafälle sind derzeit rückläufig und so stellt sich die Frage, ob das neue Jahr nun mit Feuerwerk begrüßt werden darf? Zwar fordern Kritiker seit Jahren einen Verzicht und sehen vor allem die Umwelt gefährdet. Doch wie handhaben es die Städte im Kreis?

Böblingen In der Kreishauptstadt besteht kein Böllerverbot, das über die geltenden Bundesgesetze hinaus geht. Dort regelt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ verboten ist. In der Vergangenheit war der Bereich um die Böblinger Stadtkirche allerdings immer ein beliebter Treffpunkt für die Silvestersause.

Sindelfingen Die Daimlerstadt geht den gleichen Weg wie Böblingen: Auch hier gilt kein Verbot, das über die Bundesverordnung hinaus geht. Allerdings wird die Stadtverwaltung noch mal gesondert auf die Verbote hinweisen, um vor allem den Fachwerkbestand in der Altstadt zu schützen. Die historischen Gebäude gelten als besonders schützenswert, da empfindlicher gegenüber Bränden. Traditionell traf sich das Partyvolk vor Corona in Sindelfingen rund um den Wettbachplatz und den Marktplatz. Dies dürfte auch an Silvester 2022 der Fall sein.

Holzgerlingen In der 13 000-Einwohner-Gemeinde auf der Schönbuchlichtung sieht man keinen Bedarf an zusätzlichen Einschränkungen: „Ein Böllerverbot hat es in Holzgerlingen bisher nicht gegeben und es ist auch in diesem Jahr keines geplant.“

Herrenberg Da in der Gäumetropole rund um den Marktplatz eine hohe Fachwerkdichte herrscht, hat die Stadt klare Verbotszonen definiert. „Das Feuerwerksverbot gilt in der gesamten Herrenberger Altstadt. Mit umfasst wird auch der Vorplatz der Stiftskirche und das Hofscheuer-Areal einschließlich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke oder Grundstücksteile“, sagt Dieter Bäuerle vom Ordnungsamt der Stadt Herrenberg. In der Vergangenheit vor dem Verbot habe es durchaus ein hohes Personenaufkommen am Marktplatz gegeben, sagt Bäuerle. Vor allem aber auf dem Vorplatz der Stiftskirche. „In der Folge gab es auch zwei Vorfälle mit Beinahe-Bränden an Fachwerkhäusern durch Feuerwerkskörper, die von dort abgeschossen wurden“, sagt er. Seither werde der Stiftskirchenvorplatz abgesperrt und es werden Kontrollen durch einen Sicherheitsdienst durchgeführt. In der Silvesternacht 2008/2009 ging auf dem Tübinger Marktplatz ein Fachwerkhaus in Flammen auf. Eine Rakete hatte sich ins Dach gebohrt.