Besitzer eines Kleinen Waffenscheins können Schreckschusspistolen wie auf dem Bild erwerben und mit sich führen. (Symbolbild) Foto: dpa/Oliver Killig

Das Innenministerium und die Polizei blicken besorgt auf die Entwicklung. Der Weiße Ring spricht von einem Verbot der damit erlaubten Waffen.

Stuttgart - In Baden-Württemberg besitzen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein. Das zeigen Zahlen des Innenministeriums, die unserer Zeitung vorliegen. Zum Ende des vergangenen Jahres waren demnach 97 826 Kleine Waffenscheine im Südwesten registriert, das sind so viele wie noch nie und etwa 4500 mehr als 2020 zum Jahresende (93 313).

Innenministerium und Polizei blicken besorgt auf Entwicklung

Besitzer des Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Obwohl Baden-Württemberg laut Innenministerium seit vielen Jahren zu den sichersten Ländern bundesweit gehöre, „wird die objektiv gute Sicherheitslage in Teilen der Bevölkerung oftmals anders wahrgenommen“, heißt es.

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Das Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Polizei blicken besorgt auf die steigende Zahl Kleiner Waffenscheine im Land: „Es ist kritisch zu beurteilen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausstatten und dies Selbstverteidigungszwecken dienen soll“, so ein Sprecher.

Weißer Ring spricht von Verbot solcher Waffen

Laut Polizei würden eben solche Waffen zur Selbstverteidigung am Ende oft gegen den eingesetzt, der sich schützen möchte. Wenn die Besitzer in einem Konflikt auf ihre Waffen zurückgreifen, führe dies nicht selten zu einer Eskalation – und am Ende sei der Schaden größer als bei einem Verzicht auf Waffen, beklagt der Ministeriumssprecher. „Die Polizei empfiehlt deshalb, grundsätzlich keine Waffen zu tragen. In Konfliktsituationen ist es besser, auf sich aufmerksam zu machen und die Polizei zu Hilfe zu rufen“, so der Sprecher.

Auch die Opferschutzorganisation Weißer Ring äußert sich kritisch: „In einer Gefahrenlage sorgt das eher für eine Eskalation. Bis auf die Signalmunition könnte man diese Waffen eigentlich verbieten“, sagt der Landesvorsitzende Hartmut Grasmück. Er kritisiert, dass „praktisch jeder einen Kleinen Waffenschein beantragen kann“.

Schießen ist nur in bestimmten Bereichen erlaubt

Wer einen Kleinen Waffenschein beantragen will, muss volljährig sein. Außerdem muss die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft haben – und diese mindestens alle drei Jahre erneut kontrollieren. Laut dem Innenministerium ist es verboten, mit den Waffen außerhalb bestimmter Bereiche zu schießen. Dazu zählen etwa die eigene Wohnung, ein eigenes eingezäuntes Grundstück oder eine Schießstätte.

Für die Polizei erfreulichere Nachrichten gibt es vom Kampfmittelbeseitigungsdienst: 2021 wurden im Südwesten 18 507 Waffen und Gegenstände nach dem Waffengesetz abgegeben und entsorgt – fast 3000 mehr als noch 2020. Seit dem Amoklauf 2009 in Winnenden seien insgesamt rund 305 307 Waffen und Gegenstände nach dem Waffengesetz vernichtet worden, wie das Regierungspräsidium Stuttgart mitteilte.