Vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Prostituierten, die ihn wegen seines jungen Alters abgelehnt hatte, sei der 14-Jährige freigesprochen worden (Symbolfoto). Foto: IMAGO/U. J. Alexander/IMAGO

Verminderte Schuldfähigkeit war laut Gericht nicht festzustellen: Ein 14-Jähriger muss zweieinhalb Jahre in Haft, weil er sexuelle Handlungen an Frauen gegen ihren Willen vorgenommen haben soll.

Wegen sexueller Handlungen an Mädchen und Frauen gegen deren Willen ist ein 14-Jähriger in Frankenthal zu einer Gesamtjugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht der pfälzischen Stadt habe es als bewiesen angesehen, dass es im vergangenen Jahr in Frankenthal und Mannheim zu den Taten gekommen sei, teilte eine Justizsprecherin am Montag mit.

Vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Prostituierten, die ihn wegen seines jungen Alters abgelehnt hatte, sei der Jugendliche freigesprochen worden.

Zu Beginn des nicht öffentlichen Prozesses hatte sich der 14-Jährige teilweise zu den Vorwürfen eingelassen. Ein Sachverständiger hatte keine Umstände festgestellt, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In die Strafe wurde eine frühere Jugendstrafe von zwei Wochen einbezogen.