Eine Polizistin in Stuttgart: Der Inspekteur der Polizei soll eine Hauptkommissarin sexuell belästigt haben. Vier Wochen, nachdem die Tat bekannt wurde, wurde jetzt seine Privatwohnung durchsucht. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Der Anwalt des vom Dienst suspendierten Polizeiinspekteurs Andreas Renner spricht vom „angeblich begründeten Verdacht“ der sexuellen Bedrängung.

Stuttgart - Kurz nach 22 Uhr schaltete sich zwei Tage vor dem Heiligen Abend im baden-württembergischen Innenministerium ein Faxgerät ein. Die Maschine spuckte drei Seiten Papier aus: Zwei von ihnen füllte ein Schreiben eines der Anwälte des suspendierten Inspekteurs der Polizei, Andreas Renner. Als dritte Seite war die Vollmacht angeheftet, mit der Renner den Stuttgarter Advokaten beauftragte, ihn gegen das Land zu vertreten. Unterschrieben bereits am 1. Dezember – acht Tage nachdem Renner vom Dienst freigestellt wurde, weil er eine Hauptkommissarin sexuell belästigt haben soll.