Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und Inspekteur Andreas Renner bei den Dreharbeiten für Videos zur Kampagne „Nicht bei uns!“, in der auch Sexismus thematisiert wurde. Die Zeitung des Landeskriminalamtes berichtete mehrseitig darüber. Foto: privat /privat

Der wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei legt bei Innenminister Thomas Strobl (CDU) Widerspruch gegen seine Suspendierung ein.

Stuttgart - Die Privatwohnung des wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung vom Dienst suspendierten Inspekteurs der baden-württembergischen Polizei ist nach Recherchen unserer Zeitung vergangene Woche durchsucht worden. Ein hochrangiger Mitarbeiter des Landespolizeipräsidiums bestätigte, dass außer bei Andreas Renner Polizisten auch bei weiteren Personen durchsucht hätten. Im Fall des Inspekteurs habe die Razzia vier Wochen nach Bekanntwerden der Vorwürfe das Ziel gehabt, private Kommunikationsmittel wie Handy und Laptop sicherzustellen.

Zugleich ließ der 48-Jährige durch einen seiner Anwälte am Donnerstag schriftlich Widerspruch gegen die Suspendierung einlegen. In dem zweiseitigen Schreiben, das vorab am späten Mittwochabend per Fax im Innenministerium einging, habe der Jurist gegen die „am 22. 11. 2021 erlassene Verfügung unter anderem des Verbots einer Führung der Dienstgeschäfte nach dem Beamtenstatusgesetz gegen Herrn Renner hiermit im Namen und Vollmacht fristwahrend in aller Form Widerspruch“ eingelegt. Der Schriftsatz ist direkt an Innenminister Thomas Strobl (CDU), Staatssekretär Julian Würtenberger und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz gerichtet.

Zugleich bittet Renners Rechtsbeistand darum , ihm eine Abschrift des Protokolls der im Rahmen des Disziplinarverfahrens „umfangreichen Befragung/Anhörung“ seines Mandaten vom 22. November zu übersenden. Bislang sei dem Inspekteur verweigert worden, ihm eine Durchschrift des Protokolls auszuhändigen. Die Auswertung der bei der Durchsuchung von Renners Wohnung und Kommunikationsmitteln erlangten Erkenntnisse dürfte deshalb für die die Ermittlungen leitende Staatsanwaltschaft Stuttgart interessant sein, weil bis zur Razzia hochrangige Polizeiführer regelmäßig Kontakt zu dem vom Dienst suspendierten Inspekteur unterhielten, der als oberster Polizeibeamter des Landes zugleich deren Vorgesetzter war. Fraglich ist, ob Renner dabei über Ermittlungsstände informiert wurde.