Ein Fehler im Untergrund hatte immense Folgen für die Bewohner in der Ditzinger Innenstadt. Foto: dpa/Jan Woitas

Sieben Wochen sind einige Ditzinger ohne Kabelfernsehen und Festnetz. Statt den Fehler zu beheben, wird offenbar zunächst darum gerungen, wer für die Fehlerbehebung verantwortlich ist. Die Nerven bei den Betroffenen liegen blank.

Der Fernseher – dunkel. Das Internet – funktioniert nicht. Das Festnetztelefon – tot. Der Hausnotruf im Haus mit den 20 Wohnungen: nicht funktionsfähig. Martha Marin ist nach sieben Wochen am Ende. Sie sei nicht gut zu Fuß und halte sich im Wesentlichen in der Wohnung auf, erzählt die Seniorin. Das Fernsehen sei wichtig für sie. Aber sie sorgt sich auch um die Wohnungsnachbarin: Die hat einen Hausnotruf, der seit ebenso langer Zeit nicht mehr funktioniert. Der Grund ist für all diese Funktionsstörungen derselbe: ein Fehler im Kabelnetz von Vodafone.

Wer ist verantwortlich?

Martha Marin hat nach eigenem Bekunden vieles versucht, nachdem das Fernsehgerät am 30. September gegen 17 Uhr plötzlich und ohne Vorwarnung ausgegangen war. Sie wurde bei der Stadtverwaltung vorstellig, sprach mehrfach mit Vodafone – und wurde von dort wieder an die Stadt verwiesen. Irgendwann lagen die Nerven blank. „Ich bin fertig“, sagte die Frau, die in Wirklichkeit anders heißt, Anfang vergangener Woche. Seit längerem lebt sie in dem Gebäude mit den 20 Wohnungen, für welche die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen Mietkostenzuschuss gewährt.

Bei Vodafone rufe sie „jeden zweiten Tag an“, so Marin, „immer heißt es, sie bekommen keine Genehmigung von der Stadt Ditzingen für das Aufbaggern der Straße“. Eine Nachricht über Ursache und Reparatur hätten die Bewohner nicht erhalten. Sie habe daher auch im Rathaus angerufen, aber „die wissen von nichts“.

Dabei macht die Bundesnetzagentur eindeutige Angaben: „Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine unverzügliche und unentgeltliche Beseitigung der Störung, wenn ein Telefon-, Internetanschluss, Mobilfunkempfang, Fernseh- oder Rundfunkanschluss gestört ist.“ Könne der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, müsse er „spätestens am Folgetag darüber informieren, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird“.

Die Aussage der Bundesnetzagentur ist eindeutig

Könne der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, könne man eine Ausfallentschädigung verlangen. Der Kunde habe „einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Zu diesem Mindestangebot zählen Sprachkommunikationsdienste, also Telefon, und ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“.

Die Ditzinger Stadtverwaltung legt die Situation wiederum aus ihrer Sicht dar. Demnach war am 11. Oktober – also elf Tage nach Beginn des Ausfalls – ein erster Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung eingegangen. Sie ist die Voraussetzung für die Baggerarbeiten. Die Baufirma habe ein vierwöchiges Ausführungsdatum der Arbeiten, bis 18. November, beantragt. Am 31. Oktober sei von derselben Baufirma ein erneuter Antrag eingegangen für den Zeitraum von 31. Oktober bis 7. November.

„Aufwendige Tiefbauarbeiten“ dauern eine halbe Stunde

Vodafone selbst bestätigt, von dem Ausfall seit 1. Oktober zu wissen. Ursache sei ein Anbindungsfehler auf dem unterirdischen Kabelstrang, über den diese 20 Kunden an das Vodafone-Kabelnetz angeschlossen seien. „Die Reparaturarbeiten sind in der Planung und Ausführung leider sehr aufwendig, denn es sind zwingend Tiefbauarbeiten erforderlich“, teilte ein Sprecher mit.

Am Spätnachmittag des 7. November, dem letzten Tag des beantragten Ausführungsdatums, seien die Bauarbeiter gekommen, sagt Marin. „In einer halben Stunde war die Sache erledigt.“ Seitdem funktioniert alles wieder. Fernsehen, Telefon, Hausnotruf.