Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der das „Werbungsverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen soll. Wie stellt sich die Situation für ungewollt Schwangere im Kreis Böblingen dar?
Die Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP hat sich vergangene Woche darauf geeinigt, den Paragrafen 219a zu streichen. Damit soll es Medizinern in Zukunft möglich sein, offen darüber zu informieren, ob und wenn ja, mit welcher Methoden sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Dies war bislang eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden konnte.
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