An Grundschulen geht es bald wieder los. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Kultusministerin Eisenmann nennt Details für die Öffnung der Grundschulen am 22. Februar. Unterrichtet wird in halbierter Klassenstärke und im wöchentlichen Rhythmus. Bei den Kitas kehrt Normalität ein.

Stuttgart - Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat die Öffnung von Kitas, Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zum 22. Februar als „wichtigen Schritt für die Familien im Land“ bezeichnet, die „in der aktuellen Situation eine enorme Last tragen“. In einer Pressemitteilung schilderte ihr Ministerium Details für den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht. An den Grundschulen soll nach den Faschingsferien ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche beginnen – zwei sind jeweils in der Schule, die beiden anderen lernen zuhause.

Vorrang hat Deutsch, Mathe und Sachunterricht

„Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten“, so das Ministerium. Es könnten aber auch andere Klassenstufen „gekoppelt“ werden, die Schulen hätten da Spielraum.

Vorgeschrieben aber ist, dass die Klassen im Präsenzunterricht halbiert werden und in „möglichst konstanten Gruppen“ unterrichtet werden. Bei den Fächern haben Deutsch, Mathematik und Sachunterricht den Vorrang, in der Klassenstufe 4 soll es vorrangig um die Vorbereitung zum Wechsel auf die weiterführenden Schulen gehen. Sportunterricht findet nicht statt.

Mindestens zehn Stunden Präsenzunterricht pro Woche

Der Präsenzunterricht an den Grundschulen soll mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen, „gerne aber auch mehr“, so heißt es. Und er soll durch Lernmaterialien ergänzt werden, die die Kinder dann auch im Fernlernen nutzen. Auch künftig besteht keine Präsenzpflicht für die Schüler. Das heißt, besorgte Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind die Schulpflicht in Präsenz- oder im Fernlernen erfüllt. Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die turnusgemäß gerade nicht im Präsenzunterricht sind und bei denen Eltern „zwingende Gründe“ für eine Notbetreuung vorweisen können.

Weiterführende Schulen sind „in einem nächsten Schritt“ dran

Etwas allgemeiner fallen die Erläuterungen des Kultusministeriums zu den weiterführenden Schulen aus: Perspektivisch beabsichtige das Land, „in einem nächsten Schritt“ auch an ihnen den Präsenzunterricht im Wechselmodell anzubieten, sofern es die Infektionslage erlaube.

Aber für Abschlussklassen besteht ab 22. Februar schon eine Ausnahme: „Schüler und Schülerinnen, die 2021 ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden vom 22. Februar an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet“, heißt es in der Erklärung des Ministeriums. „Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umfang des Präsenzangebots.“

Schon seit den Weihnachtsferien war Präsenzunterricht in Abschlussklassen in prüfungsrelevanten Fächern möglich gewesen, die Schulen machen davon aber sehr unterschiedlich Gebrauch. Manche Gymnasien lassen ihre Klassen nur zum Schreiben von Klausuren in die Schulen kommen, von Realschulen und Haupt- sowie Werkrealschulen war öfter zu hören, das sie Wechselunterricht anbieten.

Schutzmasken sind unterwegs – aber das Tragen ist freiwillig

Auch über die Schutzmaßnahmen berichtet das Ministerium. So sei eine Versandaktion mit Schutzmasken vom Typ KN95 an die rund 2500 Grundschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft „so gut wie abgeschlossen“. Eine Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen aber strebe die Landesregierung nicht an, sowohl aus pädagogischen wie auch infektiologischen Gründen. Das Tragen geschieht freiwillig.

Die Masken seien laut Sozialministerium, das für die Beschaffung zuständig ist, von der Dekra „qualitätsgeprüft“ und „uneingeschränkt tauglich für den Einsatz“. Auch auf die vereinbarten Schnelltests für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher wird hingewiesen: Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) habe zugesichert, bis zum Ende der Faschingswoche „eine verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur“ zu gewährleisten. Sie selbst schlage „kommunale Testzentren“ vor, so Ministerin Eisenmann.

Eine weitgehende Rückkehr zur Normalität betrifft die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege: Sie werden am 22. Februar öffnen und von da an keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie vor der Schließung im Dezember-Lockdown, so sollten möglichst konstante Gruppen gebildet werden und die Schutzhinweise des Landesgesundheitsamts und der Unfallkasse beachtet werden.

Gerhard Brand, Landeschef des Bildungsverbands VBE hat gefordert, „dass Schulen über die Form des Wechselunterrichts selbst gemäß ihren Möglichkeiten vor Ort entscheiden können“. Auch seien Schnelltests bei Grundschülern und Kita-Kindern vorzunehmen: „Wie die Mutationsfälle zeigen, sind auch Kinder in diesem Alter infektiös.“