Jan Böhmermann bekommt vom Gericht keine Antworten. Foto: dpa/Christophe Gateau

Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Beschwerde des Satirikers im Streit um seine Schmähkritik an Erdogan ab. Die fehlende Begründung birgt Gefahren, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Verglichen mit den Eruptionen, die Jan Böhmermann und seine Schmähkritik am türkischen Präsidenten Recep Erdogan vor fast sechs Jahren verursacht haben, ist das Ende des Streits unspektakulär. Nach einer Staatskrise, nach einer Änderung des Gesetzes und nach vielen Gerichtsverhandlungen hat nun das Bundesverfassungsgericht gesprochen. Nur gesagt haben die Karlsruher Richter nichts. Die Beschwerde des Satirikers wird nicht angenommen, und das ohne Begründung. Einen Gefallen haben sich die Richter damit nicht getan.