Weil er gegen Auflagen aus einem ersten Verfahren verstoßen hat, muss sich ein junger Böblinger erneut vor dem Amtsrichter verantworten. Foto: Archiv/Bischof

Ein Schläger aus Böblingen hält Auflagen nicht ein und steht deshalb zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht. Er wird zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Am Dienstagvormittag in der Jugendschöffengerichtsverhandlung vor dem Böblinger Amtsgericht waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter Ralf Rose einig wie selten: „Es ist maximal dämlich, dass er die Arbeitsstunden nicht erledigt hat“. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit hatte ein heute 22-jähriger Schläger aufgebrummt bekommen. Sein Verfahren mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung war eigentlich in erster Instanz gegen Auflagen eingestellt worden. Jetzt steht er jedoch erneut vor Gericht – nur deshalb, weil er 40 der abverlangten Arbeitsstunden nicht absolviert hatte.