Weil er gegen Auflagen aus einem ersten Verfahren verstoßen hat, muss sich ein junger Böblinger erneut vor dem Amtsrichter verantworten. Foto: Archiv/Bischof

Ein Schläger aus Böblingen hält Auflagen nicht ein und steht deshalb zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht. Er wird zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Am Dienstagvormittag in der Jugendschöffengerichtsverhandlung vor dem Böblinger Amtsgericht waren sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter Ralf Rose einig wie selten: „Es ist maximal dämlich, dass er die Arbeitsstunden nicht erledigt hat“. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit hatte ein heute 22-jähriger Schläger aufgebrummt bekommen. Sein Verfahren mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung war eigentlich in erster Instanz gegen Auflagen eingestellt worden. Jetzt steht er jedoch erneut vor Gericht – nur deshalb, weil er 40 der abverlangten Arbeitsstunden nicht absolviert hatte.

Angebot wählen
und weiterlesen

Unsere Abo-Empfehlung:

Nur für kurze Zeit

Das Angebot endet in 0  0  0 

6 Monate Basis
19,99 €
Ein halbes Jahr zum Vorteilspreis lesen*
  • 3,99 € mtl. sparen
  • Alle Artikel im Web und der App lesen
  • Unkompliziert kündbar
* anschließend 7,99 € mtl. im ersten Jahr, danach 9,99 € mtl.
Jetzt sichern
Probeabo Basis
0,00 €
Alle Artikel lesen.
  • 4 Wochen kostenlos
  • Danach nur 7,99 € mtl.*
  • Jederzeit kündbar
*Monatspreis nach 12 Monaten: 9,99 €
Jetzt kostenlos testen