An der Schallenbergschule gibt es voraussichtlich Ausbaubedarf. Foto: Archiv/Thomas Bischof

Weil bald ein Rechtsanspruch auf die ganztägige Betreuung von Grundschulklassen entsteht, müssen die Gemeinden den zukünftigen Bedarf unter die Lupe nehmen. Das ist knifflig, wie das Beispiel Aidlingen zeigt.

Ab 2026 besteht auf Bundesebene ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulklassen an fünf Werktagen mit je acht Stunden. Das setzt die Kommunen unter Zugzwang. Dabei sind viele Rahmenbedingungen unklar, wie sich jetzt im Aidlinger Gemeinderat zeigte.