Die Tochter des alleinerziehenden Vaters versah ihr Bild mit den Worten „Ruhm der Ukraine“. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Joerg Boethling/IMAGO/Joerg Boethling

In Russland fordert ein Staatsanwalt zwei Jahre Haft für einen Vater wegen „wiederholter Diskreditierung der Armee“. Offiziell wegen dessen Beiträgen auf Social Media. Jedoch soll auch ein Antikriegsbild der Tochter des Vaters eine Rolle spielen.

In Russland hat ein Staatsanwalt zwei Jahre Haft für einen alleinerziehenden Vater wegen „wiederholter Diskreditierung der Armee“ gefordert – offensichtlich auch im Zusammenhang mit einem Antikriegsbild seiner Tochter. Die Schuld des Mannes sei durch seine Einträge in sozialen Netzwerken bewiesen, teilte der Anklagevertreter am Montag mit, wie das unabhängige Internetportal Mediazone aus dem Gerichtssaal berichtete. Nach der Freiheitsstrafe soll der Mann zudem drei Jahre Internetverbot erhalten. Der Fall hat in Russland für Aufsehen gesorgt, weil die minderjährige Tochter wegen ihres Kriegsprotests ins Kinderheim gebracht wurde.

Offiziell drehen sich die Vorwürfe gegen den 54-Jährigen aus der Stadt Jefremow im Gebiet Tula südlich von Moskau um seine Einträge in sozialen Netzwerken. Auf Social Media soll er mehrfach Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine kritisiert haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Seinen Angaben nach wurde sein Account gehackt.

Vater droht Entzug der Sorgepflicht

Der Fall geriet im Frühjahr 2022 durch ein Bild seiner Tochter im Zeichenunterricht ins Rollen. Als die Lehrerin die Kinder aufforderte, Bilder zur Unterstützung der russischen Streitkräfte in der Ukraine zu malen, zeichnete die damals Zwölfjährige stattdessen eine russische und ukrainische Flagge und versah diese mit den Slogans „Nein zum Krieg“ und „Ruhm der Ukraine“. Daraufhin wurde ihr Vater einen Tag später erstmals auf die Polizeistation gebracht. Zudem wurde eine Geldstrafe gegen ihn verhängt.

Als im Winter auch kriegskritische Kommentare seiner Tochter im Internet auftauchten, durchsuchten die Behörden die Wohnung des Mannes und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein. Das Mädchen wurde ins Kinderheim gebracht. Dem Vater droht der Entzug der Fürsorgepflicht.